Kann man einen kranken Mieter kündigen?
Sind Mieter alt und krank, kann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs durch den Vermieter hinfällig sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt besonders schutzwürdigen Mietern den Rücken, die sich gegen ihre Kündigung wehren. …
Welche Rechte hat ein Mieter nach 5 Jahren?
Dauert das Mietverhältnis länger als 5 Jahre, beträgt ihre Kündigungsfrist 6 Monate, und wohnt der Mieter schon länger als 8 Jahre in der Wohnung, gilt eine Kündigungsfrist von 9 Monaten. Der Vermieter muss sich an diese vertragliche Regelung halten, er kann dann nur mit einer Frist von 12 Monaten kündigen.
Wie schreibe ich als Vermieter eine Kündigung?
hiermit kündige ich den Mietvertrag vom [Datum] über die von Ihnen angemietete Wohnung [Wohnungsbezeichnung, Ort, Straße, Hausnummer] fristgerecht zum [Datum, Ende des Mietverhältnisses (gesetzliche bzw. vertraglich festgelegte Kündigungsfrist beachten!)], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wie lange darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Der Vermieter unterliegt der sogenannten Wartefrist und darf die Miete in den ersten 15 Monaten nicht erhöhen. Die Wartefrist von 15 Monaten gilt ebenfalls nach einer Mieterhöhung. Nach dem Ablauf der Wartefrist darf der Vermieter die Miete bis zu der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen.
Ist der Vermieter einverstanden mit der Mieterhöhung?
Die Kosten für Modernisierungsarbeiten dürfen Vermieter unter bestimmten Umständen auf die Miete umlegen. Ist der Mieter mit der Mieterhöhung nicht einverstanden, kann er seine Zustimmung verweigern. Der Vermieter muss dann auf Zustimmung klagen.
Was ist die maximal zulässige Mieterhöhung?
Die maximal zulässige Mietpreiserhöhung bezieht sich auf den niedrigeren der beiden Werte. Beispiel 1: Der Vermieter möchte nach drei Jahren die Miete um 20 Prozent bzw. 15 Prozent erhöhen. Die dann geforderte Miete läge jedoch über der Vergleichsmiete. Der Vermieter darf deshalb nur die Vergleichsmiete einfordern.
Wann muss eine Mieterhöhung erfolgen?
Von daher sollten sich Mieter vorsichtshalber bei der Gemeinde, wo sich die Wohnung befindet, erkundigen. Eine Anhebung der Miete auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete darf erst 15 Monate nach Einzug des Mieters erfolgen. Darüber hinaus muss die letzte Mieterhöhung wenigstens 15 Monate zurückliegen.