Kann man einen Mietvertrag übertragen?
Eine Weitergabe der Mietrechte gibt es nur im Altbau (vor 1945 errichtet) und im geförderten Wohnbau. Der Mietvertrag kann an Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, etc.), Ehepartner und an Geschwister des Hauptmieters abgegeben werden.
Kann Vermieter kündigen wenn ein Mieter auszieht?
Dass der Vermieter die fristlose Kündigung nicht mehr umsetzen kann, weil der Mieter ohnehin zeitnah auszieht, spielt dabei keine Rolle. Denn laut Gesetz ist der Vermieter zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, wenn erhebliche Mietrückstände bestehen, was beim Abwohnen der Kaution der Fall ist (§ 543 BGB).
Ist der Einzug eines Familienmitglieds zum Mieter erforderlich?
Einzug eines Familienmitglieds zum Mieter in die Wohnung – Überbelegung ist zu vermeiden Die Wohnung muss immer ausreichend groß sein, der Zuschnitt, die Raumaufteilung dafür geeignet und es darf nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen. Einzug der Eltern oder Schwiegereltern in die Wohnung des Mieters – Erlaubnis erforderlich?
Wie darf ich eine Mieterin in die Wohnung aufnehmen?
Ein Mieter / eine Mieterin darf auch ohne Erlaubnis des Vermieters seine Kleinfamilie, bzw. nächste Familienangehörige in die Wohnung aufnehmen. Haben Familienmitglieder den Mietvertrag ebenfalls mit dem Vermieter abgeschlossen, dann sind sie Mitmieter und haben unmittelbar alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag.
Wie scheitert ein Mieter aus dem Mietverhältnis?
Wirkt nur einer der Mieter oder der Vermieter nicht mit, scheitert das Ausscheiden eines Mieters. Es kann durchaus vorkommen, dass insbesondere der Vermieter nicht bereit ist, einen Mieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen, weil er dadurch einen Schuldner für seine Mietzinsforderung verliert.
Wie verhält es sich bei einer Mietschuld mit anderen Vermietern?
Das bedeutet, dass der Vermieter im Falle einer Mietschuld automatisch auf die anderen Hauptmieter zugehen wird und den geschuldeten Mietzins einfordert. Ebenso verhält es sich im Übrigen auch bei anstehenden Nachzahlungen entsprechend der Betriebskostenabrechnung oder wenn es um die zu hinterlegende Kaution für die Wohnung oder das Haus geht.