Kann man einen Notar haftbar machen?

Kann man einen Notar haftbar machen?

Selbst wenn der Notar eine schuldhafte Amtspflichtverletzung begangen hat, so kann seine Haftung doch in Ausnahmefällen ausgeschlossen sein. Weiter kann der Notar dann nicht haftbar gemacht werden, wenn es der Geschädigte unterlassen hat, den Schaden durch die Einlegung eines Rechtsmittels abzuwenden, § 19 Abs. 1 S.

Was macht eine Notarkammer?

Die Notarkammer vertritt alle in ihr zusammengeschlossenen Notare. Sie hat über Ehre und Ansehen ihrer Mitglieder zu wachen, die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, die Pflege des Notariatsrechts zu fördern und für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung der Notare zu sorgen.

Was bedarf der notariellen Beurkundung?

Nach § 128 BGB erfordert die notarielle Beurkundung, dass der Vertrag von einem Notar in einer Niederschrift abgefasst werden muss, von diesem den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden muss.

Wer kann für ihre Schäden haftbar gemacht werden?

Jemand kann dann für Ihre Schäden haftbar gemacht werden, wenn er sich Ihnen gegenüber unsachgemäß und verantwortungslos verhalten/gehandelt hat („Widerrechtliche Handlung“. Wir sprechen von einer widerrechtlichen Handlung, wenn der Verursacher beispielsweise einen Fehler gemacht hat, der auf ihn zurückgeführt werden kann.

Was ist der Drehpunkt eines Haftungsanspruchs gegen einen Notar?

Dreh- und Angelpunkt eines Haftungsanspruchs gegen einen Notar ist der § 19 BNotO. Danach gilt folgendes: Verletzt der Notar vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem anderen gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er diesem den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Wie kann ein Notar einen Fehler begehen?

Wenn ein Notar einen Fehler begeht – Die Notarhaftung auf Schadensersatz. Danach gilt folgendes: Verletzt der Notar vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem anderen gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er diesem den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Danach müssen verschiedene Voraussetzungen für eine Haftung des Notars vorliegen:

Ist der Notar schuldhaft gehandelt?

Weicht er von dieser Vorgabe ab und entsteht einem Beteiligten ein Schaden, dann kann sich der Notar nur schwerlich gegen den Vorwurf zur Wehr setzen, schuldhaft gehandelt zu haben. Selbst wenn der Notar eine schuldhafte Amtspflichtverletzung begangen hat, so kann seine Haftung doch in Ausnahmefällen ausgeschlossen sein.

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