Kann man Ersthelfer ablehnen?
Grundlage für diese Regelung ist „Vorschrift 1“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Ablehnen dürfen Mitarbeiter es nicht, Ersthelfer zu werden: Prinzipiell können Unternehmen also jeden Mitarbeiter zum Ersthelfer ernennen und ausbilden lassen.
Wann ist ein Ersthelfer erforderlich?
Geregelt ist dies im Arbeitsschutzgesetz und in der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention.“ Konkret heißt es hier: In Betrieben mitzwei bis 20 anwesenden Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer Pflicht. In Betrieben mit mehr als 20 anwesenden Beschäftigten sind.
Wie viele Ersthelfer sind im Betrieb notwendig?
Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten, in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
Wieso müssen sie im Betrieb erste Hilfe leisten?
Ersthelfer sollen die Versorgung von Verletzten übernehmen können, bis der Rettungsdienst eintrifft. Dazu gehört etwa, dass sie in der Lage sind, einen Menschen wiederzubeleben, eine Unfallstelle abzusichern und Druckverbände gegen gefährliche Blutungen anzulegen.
Wie viele Ersthelfer werden benötigt?
Das Gesetz gibt vor, dass bei jedem Betrieb mit 2-20 Mitarbeitern ein betrieblicher Ersthelfer vorhanden sein muss. Hat das Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte, müssen, je nach Branche, 5-10% der Mitarbeiter zum Ersthelferteam gehören.
Wie viel Ersthelfer muss ein Betrieb haben?
Die DGUV verpflichtet alle Unternehmen, die mindestens zwei Arbeitnehmer beschäftigen, einen Ersthelfer im Betrieb bereitzustellen. Mit steigender Unternehmensgröße erhöht sich auch die Anzahl der vorgeschriebenen Ersthelfer.
Was muss ein Ersthelfer alles können?
Das genaue Tätigkeitsfeld von betrieblichen Ersthelfern umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Unfallstelle absichern.
- Notruf absetzen.
- Erstversorgung des Verunfallten.
- Dokumentation im Verbandbuch.
- Prüfung der Einrichtungen zur Ersten Hilfe.