Kann man fremdes Eigentum versichern?
Einige Versicherungen bieten die Möglichkeit an fremdes Eigentum mit in die Geschäftsinhaltsversicherung mit einzubeziehen, wenn es im eigenen Betrieb vorübergehend steht. Dies kann beispielsweise bei Reparaturen, Verwahrung, Bearbeitung oder Verkauf fremden Eigentums der Fall sein.
Wer zahlt wenn Arbeitnehmer was kaputt macht?
Verursachen Arbeitnehmer, bei der Arbeit einen Schaden, richtet sich ihre Haftung nach dem Grad ihres Verschuldens. Hier haftet der Arbeitnehmer nur für einen Teil des Schadens. Kommt der Schaden durch ganz leichte Fahrlässigkeit zustande, zahlt der Arbeitgeber.
Was ist ein Eigentum in der Versicherung?
Ausgangspunkt ist das Eigentum als versichertes Interesse des Versicherungsnehmers oder des Versicherten in der Versicherung für fremde Rechnung. Ob weitere Interessen eingeschlossen werden, wie z.B. das Sachersatzinteresse oder Kreditinteressen, ist Auslegungsfrage. Die Antwort entscheidet,…
Ist die Aufwandsentschädigung nicht mit versichert?
Die Aufwandsentschädigung ist für die Versicherungsunternehmen ein Einkommen und dann gilt die Tätigkeit häufig wiederum als nicht mit versichert! Sollten Sie das Kind oder die Kinder nicht zuhause, sondern bei den Eltern betreuen, muss auch das mit Ihrer Versicherungsgesellschaft abgeklärt werden.
Was ist der Abschluss eines Versicherungsvertrags mit dem Eigentümer?
Der – i.d.R. mit dem Eigentümer vereinbarte – Abschluss eines Versicherungsvertrags durch einen Dritten wird als Versicherung für fremde Rechnung zugunsten des Eigentümers verstanden. Das gilt für Mieter, Leasingnehmer, Käufer unter Eigentumsvorbehalt oder den Sicherungsgeber bei der Sicherungsübereignung.
Wie kann ein Eigentümer haften?
Weil Eigentümer meistens haften, ist auch ein Wohneigentümer zu den unterschiedlichsten Instandhaltungen und Räumarbeiten verpflichtet. Kommt er diesen nicht nach, kann er dafür haftbar gemacht werden. Genau für diesen Fall gibt es den pasenden Schutz: die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.