Kann man in der Ausbildung wegen Krankheit gekündigt werden?

Kann man in der Ausbildung wegen Krankheit gekündigt werden?

Kündigung bei Krankheit Die Krankheit verhindert nicht, dass eine Kündigung aus anderem Grund (zum Beispiel verhaltensbedingte Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlen in der Berufsschule) wirksam wird. Der Betrieb kann dem Auszubildenden aber wegen einer Krankheit grundsätzlich nicht kündigen.

Wie viele Krankenscheine in der Ausbildung?

Du hast richtig gehört: Grundsätzlich ist es so, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (das sind ca. 12-15 Wochen) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Aber das mit den 10% ist eine Faustregel – kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen möglich.

Kann man wegen Krankheit abgemahnt werden?

Da es sich bei einer Erkrankung um kein steuerbares Verhalten handelt, dürfen Unternehmen in der Regel keine Abmahnung wegen Krankheit ausstellen. Wenn Sie hingegen zuhause bleiben, ohne – wie im Arbeitsvertrag vereinbart – eine Krankmeldung einzureichen, sieht das anders aus.

Kann mich der Arbeitgeber kündigen wenn ich krank bin?

1. Wenn ein Arbeitnehmer krank ist, kann man ihm nicht kündigen. Arbeitsunfähigkeit ist kein Kündigungsschutz – einem krankgeschriebenen Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber daher unter denselben Voraussetzungen kündigen wie alle anderen. Und nicht nur das: Angestellte können sogar gekündigt werden, WEIL sie krank sind.

Was ist ein Kündigungsgrund?

Wer einem Arbeitnehmer ordentlich kündigen will, muss wichtige Gründe vorbringen: personenbedingte Gründe (zum Beispiel Krankheit des Arbeitnehmers), verhaltensbedingte Gründe (z. Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers) oder betriebsbedingte Gründe.

Wie krieg ich meine Mitarbeiter los?

Wenn der Arbeitgeber aus berechtigtem Grund einen Mitarbeiter loswerden möchte, kann er dies mit Aufhebungsvertrag und Abfindung oder einer Kündigung erreichen.

Wann bekommt man eine Abfindung nach Kündigung?

Die einzige gesetzliche Regelung findet sich in § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Danach hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht und dem Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine Entschädigungszahlung anbietet.

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