Kann man in Deutschland krankenversichert sein und im Ausland leben?
Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz bleibt auch bei längeren Aufenthalten im EU-Ausland bestehen. Außerhalb der Europäischen Union erlischt in der Regel der gesetzliche Krankenversicherungsschutz mit der Verlegung des Wohnsitzes. Daher ist eine private Auslandskrankenversicherung notwendig.
Kann man in Deutschland leben und im Ausland arbeiten?
Es gibt viele Möglichkeiten im Ausland zu arbeiten: für einen deutschen Arbeitgeber oder einen ausländischen Chef, nur ein paar Monate oder ganze Jahre. Und dabei können Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten oder aufgeben und ganz ins Ausland ziehen.
In welchem Land bin ich sozialversicherungspflichtig?
Wenn Sie in mehreren Mitgliedstaaten der EU oder in einem Mitgliedstaat der EU und der Schweiz erwerbstätig sind, dann sind Sie im Wohnland sozialversicherungspflichtig, sofern die Tätigkeit im Wohnland „wesentlich“ ist. Dies ergibt sich aus Artikel 13 der EU-Verordnung 883/2004.
Was passiert mit der Krankenversicherung Wenn man ins Ausland zieht?
Wer für eine befristete Zeit oder ein Projekt ins Ausland entsendet wird, der behält grundsätzlich seinen Versicherungsschutz. Gleiches gilt für die familienversicherten Angehörigen.
Kann man in der Schweiz und in Deutschland krankenversichert sein?
Sie können sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen, wenn Sie in Deutschland wohnen und dort einer Krankenversicherung angehören, die einen gleichwertigen Versicherungsschutz bietet. Sie müssen in der Schweiz jedes Ihrer nicht erwerbstätigen Familienmitglieder separat versichern.
Wo zahlt man Sozialversicherung?
Grundsätzlich tragen Mitarbeiter und Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung je zur Hälfte, mit einigen Ausnahmen: Gesetzliche Krankenkasse: Den allgemeinen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seit 2019 ist auch der Zusatzbeitrag je zur Hälfte zu tragen.