Kann man in einem Quartal zu zwei gleichen Fachaerzten gehen?

Kann man in einem Quartal zu zwei gleichen Fachärzten gehen?

Ärztehopping liegt nach Ansicht der Kassen beispielsweise vor, wenn sich ein Patient innerhalb eines Quartals bei mehreren Hausärzten oder Fachärzten derselben Fachgruppe behandeln lässt, ohne dass die beteiligten Ärzte davon wissen. Aus ihrer Sicht stellt Arzthopping einen Missbrauch der freien Arztwahl dar.

Kann man zu mehreren Zahnärzten gehen Österreich?

Die ÖGK kann in begründeten Ausnahmefällen einem Arztwechsel während des Quartals oder dem Besuch eines weiteren Arztes der gleichen Fachrichtung zustimmen und die e-card dafür freischalten. Wir verständigen Sie so rasch als möglich, ob Ihrem Antrag zugestimmt wird.

Kann man in einem Quartal den Frauenarzt wechseln?

Kann ich während der Schwangerschaft meinen Arzt wechseln? Ja, das geht. Allerdings erhält Ihr Arzt für die Vorsorge eine pauschale Vergütung für ein ganzes Quartal. Haben Sie die Vorsorge in diesem Quartal schon wahrgenommen, übernehmen manche Ärzte die Weiterbehandlung erst mit Beginn des nächsten Quartals.

Kann ich zu mehreren Fachärzten gehen?

Da gesetzlich Versicherte ihren Arzt frei wählen können, ist es unproblematisch, bei Behandlungen einen weiteren Mediziner zu Rate zu ziehen. Der Zweitgutachter kann seine Beratungsleistung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.

Kann man den Zahnarzt wechseln?

Krankenkassen müssen ihren Versicherten den Wechsel des Zahnarztes bewilligen, wenn der Zahnersatz unbrauchbar oder der Versicherten die Nachbesserung nicht zumutbar ist.

Kann man in einem Quartal den Arzt wechseln?

Es ist deshalb empfehlenswert, die ärztliche Behandlung in der Nähe des Wohnorts durchführen zu lassen. Achtung: Als Kassenpatient können Sie den Arzt im laufenden Quartal nicht beliebig wechseln. Ein Wechsel ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Kann man zu mehreren Zahnärzten gehen?

Patienten können direkt zu einem anderen Zahnarzt gehen oder Angebote der Krankenkassen nutzen, die ärztliche Zweitmeinungen teils mit eigenen Ärzten oder kooperierenden Zentren anbieten. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) und Zahnärztekammern haben 2005 das „Zweitmeinungsmodell“ eingeführt.

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