Kann man Kennzeichen behalten bei halterwechsel?
4. Beim Halterwechsel das alte Kennzeichen behalten. Wechselt der Halter eines Fahrzeugs, besteht unter gewissen Umständen die Möglichkeit, das Kennzeichen zu behalten. Eine Übernahme der Fahrzeugnummer ist gestattet, wenn der alte und der neue Halter im gleichen Zulassungsbezirk wohnen.
Was kostet halterwechsel Kfz?
Je nach Situation kostet ein Halterwechsel zwischen 20 und 30 Euro beziehungsweise bei Neuausstellung der Kennzeichen zwischen 50 und 60 Euro. Auf Anfrage informiert Sie die zuständige Zulassungsstelle über Ihre individuellen Kosten für den Kfz-Halterwechsel.
Wie ändert man den Fahrzeughalter?
Für die Umschreibung des Fahrzeugs auf den neuen Eigentümer muss der neue Halter bei der Zulassungsstelle folgende Dokumente vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Wohnsitzbestätigung.
- Zulassungspapiere, Teil I und II.
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
- eVB-Nummer.
- Die letzten Prüfberichte für TÜV und ASU.
Kann man ein Kennzeichen übernehmen?
Seit dem 01.01
Kann ich das Kennzeichen vom Verkäufer übernehmen?
Die Kennzeichen des Vorbesitzers können Sie nur dann mitnehmen, wenn Sie beide im gleichen Zulassungsbezirk wohnen. Wohnen Sie beispielsweise in München, müsste das Auto, das Sie kaufen wollen, ebenfalls in München gemeldet sein. Seit 2015 kann dabei das alte Kennzeichen mitgenommen werden.
Wann darf ich mein Kennzeichen behalten?
Die bundesweite Kennzeichenmitnahme wurde von der Verkehrsministerkonferenz der Länder im Jahr 2012 beschlossen und im Januar 2015 eingeführt. Nun kann jeder Fahrzeughalter sein altes Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten.
Was ist Umschreibung außerhalb mit Halterwechsel?
Eine Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel erfolgt, wenn das Fahrzeug auf einen anderen Fahrzeughalter, in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen ist/war. Es ist unerheblich, ob das betroffene Fahrzeug zugelassen oder außer Betrieb ist.
Kann man ein Kennzeichen aus einer anderen Stadt haben?
Seit dem 1. Januar 2015 ist die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei einem Wohnortswechsel in eine andere Stadt aufgehoben. So müssen Sie zwar weiterhin bei der Zulassungsstelle Ihr Fahrzeug zum neuen Wohnort ummelden, Sie können aber nun zum Beispiel Ihr Kölner Kennzeichen auf Wunsch behalten.