Kann man mehrere Betreuer haben?
Nach § 1899 BGB besteht die Möglichkeit, mehrere Personen zum Betreuer zu bestellen. 3 BGB können mehrere Betreuer, die mit demselben Aufgabenkreis betraut sind, die Angelegenheiten des Betreuten nur gemeinsam besorgen, es sei denn, das Gericht hat etwas anderes bestimmt oder mit dem Aufschub ist Gefahr verbunden.
Wer bestimmt Ergänzungsbetreuer?
Der Ergänzungsbetreuer (Verhinderungsbetreuer) ist ein Betreuer, welcher für bestimmte Situationen seitens des Betreuungsgerichts zusätzlich zu dem eigentlichen Betreuer bestellt wird.
Welche gesetzlichen Regeln gelten für die Vormundschaft?
Die gesetzlichen Regeln hierzu finden sich in den §§ 54, 1791, 1751, 1791b und c BGB. Die Beauftragung zur Wahrung der Interessen des Vormundes ist in den §§ 55 und 56 des SGB VIII geklärt. Der Vormund wird immer vom Familiengericht kontrolliert. Eine Vormundschaft endet durch Tod oder Erreichung der Volljährigkeit,…
Was könnte eine Verzögerung der Vormundschaft sein?
Ein Hinderungsgrund könnte die Verzögerung der Vormundschaft aber auch eine Verhinderung des bezeichneten Vormunds sein. Genauso wie die Elternteile einen Vormund bestimmen können, ist es ihnen möglich, bestimmte Personen von der Vormundschaft auszuschließen. Im letzteren Fall gelten die Bestimmungen nach § 1782 BGB.
Wer soll die Vormundschaft übernehmen?
Wenn irgendwie möglich, sollten die Eltern des Kindes in einem Fall der Vormundschaft selbst einen Vorschlag unterbreiten, wer denn die Vormundschaft übernehmen könnte. Generell können nur Minderjährige unter die Aufsicht eines Vormunds gestellt werden. Bei Erwachsenen spricht man von Betreuung.
Was ist die Verfahrensweise bei der Vormundschaft?
Die Verfahrensweise bei der Vormundschaft. Sobald eine minderjährige Person nicht unter elterlicher Sorge steht, wird ein Vormund ernannt, bestellt werden. Ohne elterliche Sorge ist ein Kind, wenn beispielsweise beide Eltern verstorben sind, genauso kann ein Sorgerecht fehlen, wenn es den beiden Elternteilen gerichtlich entzogen worden ist.