Kann man mit einem turkischen Pass nach Spanien?

Kann man mit einem türkischen Pass nach Spanien?

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: (a) EU-Länder und Schweiz; (b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Kann man mit dem türkischen Pass nach Italien?

(a) EU-Länder und Schweiz. (b) [1] Staatsangehörige der Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die eine noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

Wohin kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?

Reisen in das Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz möglich.

Wie lange dauert das spanische Visum in Spanien?

Es wird von den spanischen Botschaften oder Konsulaten im Herkunftsland ausgestellt. Ebenso gelten die Visa eines jeden Schengen-Staates. Langzeitvisum: Dieses Visum ist für Ausländer, die länger als 90 Tage in Spanien bleiben möchten, gedacht und ist maximal 180 Tage gültig.

Was sind die Voraussetzungen für die Einreise nach Spanien?

März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex). Für die Einreise nach Spanien müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein. Besitz eines gültigen und von Spanien anerkannten Reisepasses oder Reisedokuments.

Was benötigen die Staatsangehörigen für die Einreise nach Spanien?

Angehörige eines Staates der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island und Lichtenstein benötigen für die Einreise nach Spanien lediglich einen gültigen nationalen Personalausweis oder Reisepass. Das Vereinigte Königreich und Irland gehören nicht zum Schengenraum, und ihre Staatsangehörigen benötigen daher einen gültigen Reisepass.

Was ist ein Langzeitvisum in Spanien?

Langzeitvisum: Dieses Visum ist für Ausländer, die länger als 90 Tage in Spanien bleiben möchten, gedacht und ist maximal 180 Tage gültig. Von dieser Pflicht befreit sind EU-Bürger und Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz.

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