Kann man Modernisierungskosten auf Mieter umlegen?
Vermieter müssen Modernisierungen drei Monate vor Beginn der Arbeiten ankündigen. Während der Bauarbeiten können Mieter oft die Miete mindern. Von den angefallenen Modernisierungskosten darf der Vermieter 8 Prozent auf die Jahresmiete umlegen. Aber nur bis zu 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren.
Was darf ein Mieter im Haus verändern?
Ohne Zustimmung des Vermieters ist alles erlaubt, was der Mieter problemlos beim Auszug wieder rückgängig machen kann und was keine bauliche Veränderung darstellt. Zum Beispiel Löcher bohren oder Wände streichen. Nur mit Zustimmung des Vermieters darf der Mieter die Wohnung substanziell verändern.
Wie oft darf ein Mietvertrag geändert werden?
Sind sich beide Vertragsseiten einig sind, dann können sie den Mietvertrag jederzeit abändern (Vertragsänderung). In vielen Mietverträgen ist festgelegt, dass Abänderungen nur wirksam sind, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Wann ist eine Mieterhöhung möglich?
Eine Mieterhöhung ist bei Sozialwohnungen grundsätzlich bis zur Höhe der zulässigen Kostenmiete möglich. Die Kostenmiete legt die Investitionsbank Berlin (IBB) als Fördermittelverwalter des Landes Berlin auf Basis der vom Vermieter vorgelegten Schlussrechnung unter Berückschtigung der Fördersummenhöhe fest.
Hat ein Vermieter einen Grund für die Erhöhung des Mietzinses?
Hat ein Vermieter zwar einen Grund für die Erhöhung des Mietzinses, will davon aber aktuell keinen Gebrauch machen, hat er die Möglichkeit eines Erhöhungsvorbehalts. Der Vermieter kann dem Mieter also mitteilen, dass er die Miete nicht erhöht, sich jedoch vorbehält, das zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
Was sind die Voraussetzungen einer wirksamen Mieterhöhung?
Die Voraussetzungen einer wirksamen Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete sind: Die Mieterhöhung ist in Textform zu erklären. Sie muss an alle Mieter gerichtet und von allen Vermietern erklärt sein. Eine Mieterhöhungserklärung darf dem Mieter frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung bzw. nach Vertragsabschluss zugehen.
Ist eine außerordentliche Kündigung seitens Vermieter möglich?
Eine außerordentliche fristlose Kündigung seitens des Vermieters ist nach §§ 543 und 569 BGB nur möglich, wenn der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug ist und der ausstehende Betrag höher als die zweifache Monatsmiete ist.