Kann man ohne Beleg buchen?
Geschäftsvorfälle werden durch Belege schriftlich dokumentiert. Alle Aufzeichnungen in der Buchführung sind so zu belegen. Deshalb gilt der Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“. Grundsätzlich ist jedes einzelne Handelsgeschäft in einem Beleg festzuhalten und aufzuzeichnen.
Ist ein Angebot ein Beleg?
Dazu wird einem Kunden zunächst ein Angebot erstellt. Da ein Angebot ein Beleg ist, muss zunächst eine beliebige Menü-Funktion oder Verweis-Menü-Funktion der Beleg-Verwaltung geöffnet werden, z.B. die ‚Vorgänge -> Vorgangs-Belege‘.
Wann fragt das Finanzamt nach Belege?
Nachweise und Quittungen müssen Sie nicht mehr mit der Steuererklärung zusammen beim Finanzamt einreichen. Erst wenn der Finanzbeamte Sie bei genauerer Prüfung Ihrer Steuererklärung dazu auffordert, müssen Sie die Belege nachreichen. Geben Sie daher grundsätzlich keine Belege mehr mit Ihrer Steuererklärung ab.
Was kann passieren wenn aus einem Geschäftsjahr mehrere Quittung verloren gegangen sind?
Wenn häufig Quittungen fehlen – Folgen für den Unternehmer Häufen sich hingegen die Fälle, dass Quittungen in Deiner Buchhaltung fehlen, dann hat das Finanzamt nicht nur einen Anlass für eine Betriebsprüfung. Auch kann das Finanzamt die Richtigkeit Deiner gesamten Buchhaltung in Zweifel ziehen.
Wann darf ein Eigenbeleg erstellt werden?
In Fällen, in denen es für einen Geschäftsvorfall keinen Beleg gibt oder der Beleg verloren gegangen ist, muss daher ersatzweise ein sogenannter Eigenbeleg erstellt werden. Vorausgesetzt, die Ausgaben sind betrieblich oder beruflich notwendig und der Höhe nach glaubhaft, muss das Finanzamt diese Eigenbelege anerkennen.
Ist eine Kaufsache frei von Mängeln?
Wer im stationären Handel oder online einkauft, hat einen Rechtsanspruch darauf, eine Kaufsache zu erhalten, die frei von Mängeln ist. Übergibt der Verkäufer eine Kaufsache, die einen Mangel aufweist, geben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche dem Käufer das Recht darauf, Umtausch oder Reparatur der Kaufsache zu verlangen.
Wann muss der Käufer einen Kassenbeleg vorzulegen?
Ab dem siebten Monat nach dem Kauf muss der Käufer dies hingegen selbst beweisen, um sich auf die Gewährleistungsansprüche berufen zu können. Ist die Kaufsache mangelhaft und möchte sich der Käufer auf seine Gewährleistungsrechte berufen, ist es nicht zwingen notwendig, einen Kassenbeleg vorzulegen.
Kann man die Kaufsache zurückzugeben und sich den Kaufpreis erstatten lassen?
Ein Recht darauf, die Kaufsache zurückzugeben und sich den Kaufpreis erstatten zu lassen hat der Käufer hingegen erst einmal nicht. Auf diese sich aus den §§ 433 ff. BGB ergebenden Gewährleistungsansprüche kann sich der Käufer für bis zu zwei Jahre ab Kaufdatum berufen.
Ist der Käufer und der Verkäufer verpflichtet zum Umtausch?
Ändert der Käufer seine Meinung und möchte die mangelfreie Ware einfach nicht mehr haben, ist der Verkäufer prinzipiell nicht zum Umtausch verpflichtet – ganz egal, ob der Kassenbon vorgelegt wird oder nicht. Anders sieht es nur dann aus, wenn zwischen Käufer und Verkäufer ein Umtauschrecht vereinbart worden ist.