Kann man ohne Mietvertrag einfach ausziehen?
Bei der ordentlichen Kündigung ist § 574c BGB maßgeblich. Demnach beträgt die Kündigungsfrist auch ohne Mietvertrag drei Monate. Der Vermieter kann ebenfalls ordentlich kündigen, allerdings benötigt er gemäß § 573 BGB ein berechtigtes Interesse zur Beendigung vom Mietverhältnis.
Kann man jederzeit ausziehen?
Natürlich kannst du jederzeit ausziehen; egal ob der Mietvertrag mündlich oder schriftlich ist. Hauptsache, du zahlst die vereinbarte Miete weiter. Diese sind auch bei einem nicht schriftlich erfassten Mietverhältnis 3 Monate. Vor allem, auch wenn kein Mietvertrag vorhanden ist, die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Was bedeutet „wohnen ohne Mietvertrag“?
Bei diesem Sprachverständnis kann „Wohnen ohne Mietvertrag“ daher auch bedeuten, dass die Parteien sich zwar mündlich oder stillschweigend darüber geeinigt haben, dass die eine der anderen eine Wohnung zur Nutzung überlässt und diese dafür ein Entgelt zahlt, dies aber nicht schriftlich festgehalten worden ist.
Warum wird dein Freund nicht zum Mieter?
Dein Freund wird übrigens nicht – entgegen der Meinung mancher Vermieter – mit Einzug in Deine Wohnung zum Mieter! Er ist erst dann Mieter, wenn er mit in den Mietvertrag aufgenommen wird. Das bedeutet, dass Dein Freund auch nicht zur Zahlung der Miete verpflichtet werden kann. Mieter bist alleine Du!
Welche Personen sind im Mietvertrag nicht bekannt?
Dritte sind alle Personen, die dem Vermieter nicht bekannt sind, also nicht im Mietvertrag aufgeführt sind. Somit gehört auch Dein Freund zu diesem Kreis. Allerdings gilt der Grundsatz, dass für die Dauer der ersten sechs Monate kein Umzug angenommen wird. Dein Freund kann also die ersten sechs Monate unangemeldet bei Dir wohnen.
Kann man seinen Freund oder die Freundin einfach in seine Wohnung einziehen?
Viele meinen, dass man seinen Freund oder die Freundin einfach in seine Wohnung einziehen lassen darf, der Vermieter nichts dagegen machen kann, wenn man durch das Zusammenleben eine (eheähnliche) Lebensgemeinschaft führt. Vermieter über den Einzug der Freundin, des Freundes in die Wohnung informieren