Kann man Rentenantrag telefonisch stellen?
Anträge können telefonisch auch bei einem ehrenamtlichen Versichertenberater vor Ort gestellt werden. Das kostenfreie Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung Bund ist Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 19.30 Uhr und Freitag von 7.30 bis15. 30 Uhr unter der Tel. 0800 1000 480 70 erreichbar.
Wie funktioniert der telefonische Rentenantrag?
Am Telefon vereinbaren die Versicherten einen Termin, zu dem sich eine Beraterin oder ein Berater der Deutschen Rentenversicherung telefonisch meldet. Bei Bedarf werden die Antragsteller auch in eine nahe Beratungsstelle eingeladen, wo alle Fragen in einem persönlichen Gespräch geklärt werden können.
Ist ein bestimmter Antrag erforderlich?
Beim Einspruch ist ein bestimmter Antrag nicht erforderlich. Bei einem Antrag auf „schlichte“ Änderung muss der Steuerpflichtige vor Ablauf der Einspruchsfrist einen bestimmten Antrag auf Änderung gestellt haben. Es genügt nicht, dass ein allgemein auf Änderung des Bescheids lautender Antrag erst nach Ablauf der Einspruchsfrist konkretisiert wird.
Kann der Antrag auf schlichte Änderung gestellt werden?
Der Einspruch ist schriftlich abzufassen, der Antrag auf schlichte Änderung kann auch mündlich, insbesondere telefonisch, gestellt werden. Dies gilt auch für die Rücknahme.
Ist der Antrag nicht ausreichend definiert und gilt als unwirksam?
Sind diese Komponenten nicht beziehungsweise nicht ausreichend definiert, gilt der Antrag als unwirksam. Wird der Antrag angenommen, so gilt der betreffende Vertrag als geschlossen.
Ist die telefonische Begutachtung besonders herausfordernd?
Die telefonische Begutachtung scheint für die Betroffenen besonders herausfordernd. Normalerweise kann der Gutachter Vor-Ort sehen, ob bzw. wie eingeschränkt ein Pflegebedürftiger ist. Nun muss er sich telefonisch davon überzeugen lassen. Wie bereite ich mich auf die Telefonbegutachtung mit dem MDK vor?