Kann man sich als Selbststandiger gesetzlich krankenversichern?

Kann man sich als Selbstständiger gesetzlich krankenversichern?

Wer sich selbstständig macht, darf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verlassen. Vor allem Selbstständige mit geringem Einkommen bleiben aber oft freiwillig in der GKV. Der Mindestbeitrag liegt bei rund 153 Euro monatlich. Gutverdiener hingegen zahlen bis zu 780 Euro.

Wie muss ich mich als Selbstständiger Krankenversichern?

Selbstständige und Freiberufler können sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Dabei ziehen die einzelnen Krankenkassen einen Beitrag in Höhe von 14 Prozent zuzüglich des Kassen-Zusatzbeitrags vom monatlichen Bruttoeinkommen (ohne Krankengeldbezug) ein.

Wie hoch ist die Krankenversicherung und Pflegeversicherung bei Selbstständigen?

Beruflich Selbständige sind über die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzeitig auch pflegeversichert. Der Beitragssatz liegt bei 3,05 Prozent (2021) des Einkommens für Versicherte mit Kindern. Für Versicherte ohne Kinder beträgt er 3,3 Prozent.

Können Selbstständige in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Als Selbstständiger haben Sie zunächst kein Recht auf Rückkehr in die GKV. Es muss erst ein Fall eintreten, der Versicherungspflicht auslöst. Das passiert zum Beispiel dann, wenn Sie als Angestellter einen Arbeitsvertrag unterschreiben und die Selbstständigkeit ganz aufgeben oder nur noch nebenberuflich ausführen.

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Freiberufler?

Als Selbstständiger oder Freiberufler gilt ein Beitragssatz von 14,0 Prozent. Wer einen Versicherungstarif abschließt, der die Zahlung von Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, muss einen Beitragssatz von 14,6 Prozent bezahlen.

Was kostet eine Krankenversicherung für Selbständige?

Als Selbstständiger oder Freiberufler gilt ein Beitragssatz von 14,0 Prozent. Wer einen Versicherungstarif abschließt, der die Zahlung von Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, muss einen Beitragssatz von 14,6 Prozent bezahlen. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.

Welche Beiträge muss ich als selbstständiger zahlen?

Selbständige müssen grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten und sind für die Absicherung z.B. gegen berufliche und krankheitsbedingte Risiken sowie für die Alterssicherung für sich selbst und ihre ggf. vorhandenen Hinterbliebenen selbst verantwortlich.

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