Kann man sich bauen noch leisten?
Unterschiedliche Generationen hatten und haben unterschiedliche Chancen, Wohneigentum zu erwerben. So fiel dies den Nachkriegsgenerationen in Westdeutschland relativ leicht. Dementsprechend hoch ist heute der Anteil von 70- bis 79-Jährigen im eigenen Häuschen: 58 Prozent im Westen, aber nur 36 Prozent im Osten.
Können unser Haus nicht mehr zahlen?
Können Verbraucher die Raten für einen Immobilienkredit nicht mehr zahlen, weil sie durch die Corona-Pandemie über weniger Einkommen verfügen, haben sie mehrere Möglichkeit dem Problem zu begegnen. Die Verbraucherzentrale rät, sich frühzeitig an Bank oder Sparkasse zu wenden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Ist ein Haus eine gute Altersvorsorge?
Eine Immobilie als Altersvorsorge hat dem allgemeinen Tonus nach vor allem den Vorteil, dass man im Alter keine Miete zahlen muss. Durch ein Eigenheim macht man sich unabhängig von Mieterhöhungen. Eine Immobilie erscheint zinsgebeutelten Sparern als aktuell ideale Anlageform der Altersvorsorge.
Wie können sie ihren Erbteil verkaufen?
Aber genauso gut können Sie Ihren Erbteil auch einen fremden Dritten veräußern. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihren Erbteil an einen Dritten außerhalb der Erbengemeinschaft zu verkaufen, haben Ihre Miterben ein Vorkaufsrecht. Dieses Vorkaufsrecht ist gesetzlich geregelt und zwar durch § 2034 BGB.
Wie kann ein Miterbe seinen Erbteil verkaufen?
Damit ein Miterbe seinen Erbteil verkaufen kann, ist ein Einverständnis der Miterben grundsätzlich nicht nötig. Trotzdem haben die Miterben bestimmte Rechte, wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft seinen Erbanteil verkaufen möchte.
Welche Unterlagen gibt es für den Verkauf eines Erbteils?
Erforderliche Unterlagen für den Verkauf eines Erbteils. Rein rechtlich Bedarf es garkeiner Unterlagen. Der Erbteil stellt eine dingliche Rechtsposition dar, die übertragen werden kann, wenn sie besteht. In der Praxis wird der Käufer des Erbteils allerdings mindestens eine Kopie des Erbscheins als Anlage zum Kaufvertrag haben wollen,…
Wie verkauft und überträgt der Erbe seinen Erbteil?
Hierbei verkauft und überträgt der Erbe seinen Erbteil im Wege eines notariellen Vertrages an entweder einen der anderen Miterben oder einen außenstehenden Dritten und steigt damit unmittelbar aus der Erbengemeinschaft aus. Dieser Verkauf ist jederzeit und vor allem auch ohne Zustimmung der übrigen Miterben möglich.