Kann man sich den Firmennamen als Marke schützen lassen?
Hat man sich den Firmennamen als Marke schützen lassen, kann man diese Angebote relativ einfach löschen lassen, indem man den Plattformbetreibern die Markenurkunde mit dem geschützten Firmennamen vorlegt.
Wie können sie ihren Firmennamen als Marke eintragen?
Beim DPMA können Sie Ihren Firmennamen als Marke eintragen lassen. Hierzu müssen Sie einen Antrag stellen, den Sie sowohl persönlich, postalisch als auch online einreichen können. Für einen Markenschutz innerhalb der EU-Staaten ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig.
Was ist die Markenurkunde für ihren Firmennamen?
Die Markenurkunde sichert Ihnen die alleinigen Nutzungs-& Verwertungsrechte für Ihren registrierten Firmennamen zu. Dritte sind demnach nicht befugt, Ihren Firmennamen zu missbrauchen. Andernfalls können Sie Unterlassungen aussprechen und/oder Ansprüche auf Schadenersatz erheben.
Warum wird eine Marke nicht eingetragen?
Häufig wird eine Marke nicht eingetragen, weil sie gar nicht schutzfähig ist. Ihr fehlt jegliche Unterscheidungskraft, wenn sie zB. nur aus beschreibenden Angaben besteht. Dies prüft das DPMA bei der Anmeldung zwar noch. Aber: Es prüft nicht, ob die einzutragende Marke mit anderen Marken in Konflikt steht.
Was ist die Eintragung einer Marke?
Ein Firmenname wird klassischerweise als Wortmarke oder als Wort-Bild-Marke angemeldet. Über eine Marke lassen sich Produkte, Dienstleistungen und Betriebe eindeutig von anderen unterscheiden und bekommen einen Wiedererkennungswert. Bei der Eintragung einer Marke gilt: Sie darf nicht gegen bestehendes Schutzrecht verstoßen.
Wie geht es mit dem passenden Firmennamen?
Eine Unternehmensgründung geht nicht ohne die Wahl des passenden Firmennamens. Erweist sich dieser als Name mit Markenpotenzial – gewinnt er also schnell an Popularität und steht für überzeugende Qualität –, ist es besonders sinnvoll, ihn schützen zu lassen.
Was ist die Registrierung ihres Firmennamens als Marke?
Mit der Registrierung Ihres Firmennamens als Marke haben Sie auch über die Gemeinde hinaus die alleinigen Rechte an diesem. Zwar ist die Anmeldung teurer als ein Handelsregistereintrag – dafür erhalten Sie aber einen umfassenderen Schutz.