Kann man sich für die Pflege eines Angehörigen freistellen lassen?
Mit der Pflegezeit können sich Beschäftigte bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten.
Wie beantragt man Pflegezeit beim Arbeitgeber?
Um Pflegezeit beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Häusliche Pflege eines nahen, pflegebedürftigen Angehörigen.
- Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen durch die Pflegekasse oder den Medizinischen Dienst (MD).
- Schriftliche Anmeldung der Pflegezeit beim Arbeitgeber.
Wie hat der Gesetzgeber die Pflegestärkungsgesetze umgesetzt?
Mit den Pflegestärkungsgesetzen ( PSG) hat der Gesetzgeber wichtige Weichen für die Pflege und Betreuung der zunehmenden Zahl von Pflege- und Betreuungsbedürftigen in Deutschland gestellt und die soziale Pflegeversicherung modernisiert.
Wie darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Pflegezeit kündigen?
Kündigungsschutz (§ 5 Pflegezeitgesetz) Der Arbeitgeber darf das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung oder der Pflegezeit nicht kündigen.
Was ist die Entlohnung in der Pflege?
Die Entlohnung in der Pflege ist ein wichtiger Baustein für die Attraktivität des Pflegeberufs. In der für Fragen der Entlohnung zuständigen Arbeitsgruppe 5 der Konzertierten Aktion Pflege ( KAP) bestand daher Einigkeit darüber, dass die Entlohnungsbedingungen verbessert werden sollen.
Wie überschreitet die Vergütung das Pflegegeld der Pflegestufe?
Überschreitet die Vergütung das gesetzlich festgelegte Pflegegeld der jeweiligen Pflegestufe, gehen die Rentenkassen von einem Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung aus. In diesem Fall entfällt die Rentenversicherungspflicht der Pflegeperson und damit auch ihr Rentenanspruch.