Kann man sich vor Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen?
Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung nur in einem sogenannten Härtefall möglich. Die Härtefallscheidung kann gemäß § 1565 Abs. 2 BGB ausgesprochen werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
Wann ist eine vorzeitige Scheidung möglich?
Eine Scheidung kann vor Ablauf des Trennungsjahres nur dann durchgeführt werden, wenn bestimmte Härtegründe vorliegen. Für eine Härtefallscheidung sprechen u. a. häusliche Gewalt, langjähriger Drogen- oder Alkoholmissbrauch, schwere Beschimpfungen und Beleidigungen im Beisein der Kinder oder ein Suizidversuch.
Wann ist das Scheidungsverfahren möglich?
Eine rein private Einigung der Eheleute über die Scheidung ist nicht möglich. Das Scheidungsverfahren beginnt daher mit Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht. Der Antrag kann frühestens mit Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Wird der Antrag früher gestellt, wird er in den meisten Fällen kostenpflichtig abgelehnt.
Wie lange dauert der Scheidungstermin bei Gericht?
Da stellt sich natürlich die Frage nach dem Ablauf der Scheidung. Hierbei kommt es darauf an, ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder eine streitige Scheidung handelt. Bei ersterer kann der Scheidungstermin bei Gericht schon nach wenigen Minuten erledigt sein.
Wann kann der Scheidungsantrag bei Gericht gestellt werden?
Der Scheidungsantrag kann rund zwei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht gestellt werden, da durch die Einholung der Auskünfte der Versorgungsträger einige Zeit vergehen wird.
Wie endet die scheidungsdauer?
Die Scheidungsdauer endet erst mit der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses, also wenn keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können. Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss ist die Beschwerde, die innerhalb von einem Monat nach Zustellung des schriftlichen Beschlusses möglich ist.