Kann man Software patentieren lassen?
Software ist nicht generell vom Patentschutz ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist nach dem Gesetz lediglich Software „als solche“ – dies wird sowohl im deutschen Patentrecht so formuliert als auch in der Formulierung des Europäischen Patent Übereinkommen (EPÜ).
Kann ein Algorithmus patentiert werden?
Algorithmus als solcher ist nicht patentfähig Nach allgemeiner Regelung sowohl durch das deutsche Patentgesetz (§ 1 (3) PatG) als auch durch das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) ist eine Patenterteilung auf einen reinen Algorithmus nicht möglich.
Was ist ein Patent für ein Softwareprogramm?
Für ein reines Softwareprogramm trifft dies in der Regel nicht zu. Wenn ein Patent aber eine Software in Verbindung mit Hardware betrifft, so handelt es sich nicht um Software als solche. Als Beispiel mag ein Industrieroboter dienen, der durch eine Software gesteuert wird.
Wie muss ich ein Patent anmelden?
Um ein Patent anmelden zu können, muss eine Patentfähigkeit gegeben sein. Dies erfordert, dass nicht nur die vorangegangenen drei Voraussetzungen erfüllt sind, sondern auch, dass bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden, wenn es um die Beschaffenheit der anzumeldenden Erfindungen geht.
Was ist ein “kleines Patent”?
Das “kleine Patent” kann nahezu alles, was ein Patent auch kann, und ist in der Anmeldung günstiger. Patent und Gebrauchsmuster können auch kombiniert angemeldet werden, um Ihre Erfindung im Zeitraum zwischen Patentanmeldung und Patenterteilung zu schützen.
Was ist das Verbot einer Patentierung?
Dieses Verbot einer Patentierung trifft übrigens nicht nur Software, sondern unter anderem auch Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, Spiele und geschäftliche Tätigkeiten. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass rein gedankliche Verfahren, beispielsweise mathematische Berechnungsformeln, einem Patentschutz zugänglich sind.