Kann man trennungsunterhalt ausschließen?

Kann man trennungsunterhalt ausschließen?

Das Wichtigste in Kürze: Unterhalt im Ehevertrag Im Ehevertrag kann nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen oder begrenzt werden. Trennungsunterhalt und Unterhalt im Alter bzw. bei Krankheit können nicht wirksam ausgeschlossen werden. Betreuungs- und Kindesunterhalt sind ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.

Wie kann ich auf den ehegattenunterhalt verzichten?

Grundsätzlich können die Ehegatten auf nachehelichen Unterhalt verzichten (§ 1585c BGB). Solange die Ehepartner aber nur eine mündliche Vereinbarung über den Verzicht auf nachehelichen Unterhalt treffen, entfaltet dieser Verzicht keine rechtliche Wirkung, d.h. die Ehepartner können sich darauf nicht berufen.

Wie kann ich trennungsunterhalt einfordern?

Damit Sie Trennungsunterhalt erhalten, müssen Sie diesen von Ihrem Ehepartner verlangen. Hierfür muss eine Zahlungsaufforderung erfolgen. Wichtig ist dafür ein Nachweis, dass Ihr Partner das Aufforderungsschreiben auch erhalten hat. Empfehlenswert ist die Überstellung durch einen Boten, der den Erhalt bestätigen kann.

Kann man trennungsunterhalt Nachfordern?

Trennungsunterhalt kann vom Unterhaltspflichtigen auch rückwirkend verlangt werden. Allerdings erst ab dem Zeitpunkt, in dem er aufgefordert wurde, Trennungsunterhalt zu bezahlen oder Auskunft über seine Einkünfte zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs zu erteilen.

Wo kann man das trennungsjahr beantragen?

Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2021) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

Wie beginne ich das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr zur Scheidung beginnt in dem Zeitpunkt, indem einer der Eheleute dem anderen den Trennungswunsch mitteilt und die Trennung anschließend auch „lebt“. Folgendes ist dabei nicht erforderlich: Das Trennungsjahr anmelden oder das Trennungsjahr beantragen (etwa bei Gericht).

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