Kann man Unterlagen aufbewahren?
Keine Unterlagen aufbewahren, wenn es nicht vorgeschrieben ist und keinen Informationsgewinn bringt. Mit anderen Worten: Trennen Sie sich von überflüssigen und nutzlosen Unterlagen. Bei Dokumenten, wie Vorschriften und Gesetzestexten, ist es sehr einfach: Gibt es eine neue Version, vernichten Sie konsequent die alten Dokumente.
Wie hat der Gesetzgeber die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten vereinfacht?
2012 hat der Gesetzgeber die Absetzbarkeit von Kosten für die Kinderbetreuung vereinfacht. Seither gilt: Bis zum 14. Lebensjahres Ihres Kindes können Sie Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Welche Kinderbetreuungskosten können sie absetzen?
Lebensjahres Ihres Kindes können Sie Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Allerdings nicht in unbegrenzter Höhe. Der Fiskus akzeptiert bis zu zwei Drittel der Kosten, maximal aber 4.000 Euro pro Kind und Jahr.
Was ist eine umgangsvereinbarung zwischen den getrennten Eltern eines Kindes?
Eine Umgangsvereinbarung zwischen den getrennten Eltern eines Kindes ist dann rechtlich bindend, wenn sie gerichtlich genehmigt wird bzw. vollstreckbar ist (§ 86 Abs. 1 Nr. 2 und § 89 Abs. 2 FamFG). Eine einfache Abschrift der Regelungen zwischen den Eltern genügt also nicht.
Was gibt es für eine Aufbewahrungsfrist?
Es gibt Aufzeichnungen, für die der Gesetzgeber eine Aufbewahrungsfrist festgelegt hat. Diese Aufbewahrungsfristen ergeben sich z. B. aus den Steuergesetzen, aber auch aus den Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und verschiedenen Einzelvorschriften.
Was ist die Aufgabe von Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen?
Grundsätzlich ist es die Aufgabe von Erzieherinen und Kinderpflegerinnen Entwicklungsverzögerungen oder sprachliche, motorische, psychische, emotionale, soziale oder kognitive Auffälligkeiten anhand von Beobachtungen festzustellen. Eine Diagnose aber dürfen nur Ärzte und ausgebildete Therapeuten stellen.
Wie lange bewahren sie Aufzeichnungen auf?
So lange bewahren Sie Aufzeichnungen auf, für die es keine Aufbewahrungsfristen gibt. Für alle pädagogischen Aufzeichnungen, die einzelnen Kinder zugeordnet werden können, gibt es keinen Grund, sie aufzubewahren, wenn das Kind nicht mehr in Ihrer Kita betreut wird.