Kann man weniger als den Pflichtteil Erben?

Kann man weniger als den Pflichtteil Erben?

Erhält ein Erbe einen Erbteil, der unterhalb der Pflichtteilsquote liegt, darf er gemäß § 2305 BGB seinen Pflichtteil aufstocken. Der sog. Zusatzpflichtteil steht ihm zu, wenn das Erbe 50 % geringer ausfällt als der ihm gesetzlich zustehende Erbteil.

Wird ein Vermächtnis auf den Pflichtteil angerechnet?

Im Gegensatz zu einem Erben erhalten die Vermächtnisnehmer lediglich ein Forderungsrecht gegen den Beschwerten, meist den Erben. Den Pflichtteilsanspruch lässt ein Vermächtnis aber nicht entfallen. Allerdings wird der Wert des Vermächtnisses auf den Pflichtteil angerechnet.

Wie geht die Erbschaft auf mehrere Erben über?

Geht die Erbschaft auf mehrere Erben über, so spricht man von Miterben. Diese bilden eine Erbengemeinschaft. Erbe kann allerdings nur derjenige werden, der dazu durch Gesetz oder etwa durch Testament oder Erbvertrag dazu bestimmt wurde und erbfähig ist (vgl. § 1923 BGB ).

Was ist die rechtliche Stellung des Erben?

Rechtliche Stellung des Erben Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 1922 ff. BGB geregelt. Nach der Legaldefinition in § 1922 Abs. 1 BGB ist Erbe derjenige, auf den mit dem Tode einer Person (Erbfall) ihr Vermögen als Ganzes (Erbschaft / Nachlass) übergeht.

Welche Pflichten trägt der Erblasser für den Erben?

Auch steuerlich gelten für den Erben die gleichen Pflichten wie für den Erblasser. Er muss sogar Steuerschulden vom Erblasser zahlen. Ist nur der Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt, trägt er auch allein die gesamte Steuerlast. So muss er auch Erbschaftssteuer alleine zahlen.

Kann ein Vermächtnisnehmer auch Erbe sein?

Allerdings kann ein Vermächtnisnehmer durchaus auch Erbe sein. Das deutsche Erbrecht ist geprägt von dem Prinzip der Universalsukzession. Danach gibt es immer einen Erben, der für alle das Vermögen betreffende Rechte und Pflichten eintritt.

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