FAQ

Kann man Wohngeld beantragen wenn die Rente nicht reicht?

Kann man Wohngeld beantragen wenn die Rente nicht reicht?

Wohngeld, wenn die Rente nicht reicht. Alternativ können Menschen mit niedrigen Renten Wohngeld beantragen, die höhere Renteneinkommen haben, als Grundsicherungsniveau. Aber auch hier gibt es nach oben Einkommensgrenzen. Das Wohngeldamt prüft nicht, ob die Wohnungsgröße angemessen ist.

Was führt zur Kürzung der späteren Rente?

Eine Reha-Leistung führt zur Kürzung der späteren Rente! Auch das ist ein Irrtum, denn eine Rehabilitation mindert die spätere Rente nicht. Im Gegenteil: Während einer Reha werden normalerweise Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet, die den späteren Rentenanspruch erhöhen.

Was beträgt die monatliche Rente von Martin Meier?

Davon werden 40 Prozent auf die monatliche Rente angerechnet. Martin Meier (56) bezieht eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung von 600 Euro und verdient monatlich 1.500 Euro hinzu. Seine vom Rentenversicherungsträger ermittelte Hinzuverdienstgrenze liegt bei 16.000 Euro jährlich.

Wie erhöht sich die Rente für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Zudem erhöht sich die Rente durch die weiter gezahlten Rentenbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auch wer in den Vorruhestand gegangen ist, kann zur Rente hinzuverdienen.

Wie geht es wenn der Partner in Rente geht?

Wenn der Partner in Rente geht kommt es oft zu Ehekonflikten und Streitereien. Wie Konflikte aufgrund des Ruhestandes vermeiden? © DoraZett – Fotolia Wenn der Partner in Rente geht, dann hat das meist auch Auswirkungen auf die Partnerschaft.

Was sind die wichtigsten Fragen der Deutschen Rentenversicherung?

Hier die wichtigsten Fragen – und was die Experten der Deutschen Rentenversicherung raten: Meine Frau ist nach 40 Jahren verstorben. Habe ich Anspruch auf Witwerrente, auch wenn meine eigene Rente höher ist? Ja. Für die ersten drei Monate erhalten Sie als Witwer die volle Rente Ihrer Ehefrau.

Was ist der Irrtum bei der Rentenberechnung?

Irrtum 2: Das Einkommen der letzten Arbeits­jahre entscheidet über die Renten­höhe. Richtig ist: Der Rentenanspruch errechnet sich aus den gesamten Beitragsjahren. Das heißt, die ersten Einzahlungsjahre werden bei der Rentenberechnung genauso berücksichtigt wie die letzten Einzahlungsjahre.

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