Kann man zwei krankschreibungen Gleichzeitig haben?
Der Arbeitgeber muss einem kranken Mitarbeiter das Entgelt nur bis zu sechs Wochen fortzahlen, auch wenn dieser wegen einer weiteren Diagnose erneut arbeitsunfähig wird. Es sei denn, die erste Krankheit war beim Auftreten der zweiten bereits beendet, entschied das BAG.
Wie lange Lohnfortzahlung bei verschiedenen Krankheiten?
Haben zwei Krankheiten keinen erkennbaren Zusammenhang und konnte Ihr Arbeitnehmer zwischendurch arbeiten, müssen Sie auch zwei Mal das Entgelt für sechs Wochen fortzahlen.
Kann man von krank in Urlaub gehen?
Sind Sie krankgeschrieben, dürfen Sie nicht in den Urlaub fahren. Ist Ihre Krankschreibung aber genau dann zu Ende, wenn Ihr Urlaub anfängt, haben Sie rein rechtlich keine Probleme.
Kann mich ein anderer Arzt weiter krank schreiben?
Macht der eigene Arzt Ferien, bekommt man Folgekrankschreibungen bei dessen Vertretungsarzt. Das ist besonders wichtig für Empfänger von Krankengeld. Sie müssen ohne Lücken krankgeschrieben sein – sonst kann die Kasse die Zahlung verweigern.
Wie ist das mit dem Krankengeld?
Das Krankengeld wird für jeden Kalendertag bezahlt, an dem Sie krankgeschrieben sind. Es richtet sich nach der Höhe Ihres regelmäßigen Einkommens: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt.
Wie lange Krankschreibung auf eine Krankheit?
In der Regel wirst du nicht direkt länger als 6 Wochen krankgeschrieben – die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit gilt üblicherweise für maximal 2 Wochen. Wenn kein Ende der Krankheit absehbar ist, wird häufig „bis auf Weiteres“ als Krankheitsdauer eingetragen.
Kann mein Arbeitgeber meinen Urlaub streichen Wenn ich vorher krank war?
Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer nach einer Erkrankung und vor dem Urlaub arbeiten kommt. Genauso wenig darf ein bereits genehmigter Urlaub gestrichen werden. Als Arbeitnehmer können Sie also grundsätzlich nach einer Krankschreibung nahtlos Ihren genehmigten Urlaub antreten.