Kann mein Arbeitgeber mir das Handy verbieten?
Grundsätzlich ist ein Handyverbot am Arbeitsplatz zulässig. In Notfällen muss der Arbeitgeber die Nutzung des Handys aber dulden. Diensthandys dürfen nur mit Genehmigung privat genutzt werden. In der Praxis ist gelegentliches Telefonieren während der Arbeitszeit meist kein Problem.
Welches Handy als firmenhandy?
Betrachtet man nur die Hersteller von Android-Smartphones, liegt Samsung mit seinen Galaxy-Modellen klar vorne (76,6 Prozent). Nokia folgt mit großem Abstand (22,6 Prozent). Google bleibt mit den Pixel-Modellen auch hier unterhalb der Ein-Prozent-Schwelle.
Welches Handy soll ich 2021 kaufen?
Handy Bestenliste 2021
- Samsung Galaxy S21 Ultra. 6,8-Zoll-Dynamic-AMOLED-Display.
- iPhone 11 Pro. 5,8-Zoll-OLED-Display.
- OnePlus 9 Pro. 6,7-Zoll-Fluid-AMOLED-Display.
- iPhone 12 Pro. 6,1-Zoll-OLED-Display.
- Samsung Galaxy S20 FE. 6,5-Zoll-Super-AMOLED-Display.
- Samsung Galaxy S21.
- Xiaomi Mi 11 5G.
- Samsung Galaxy Note 20 Ultra 5G.
Welches diensthandy?
Die besten Smartphones zum Arbeiten.
- Samsung Galaxy Note20 Ultra 5G. 6,9-Zoll-Dynamic-AMOLED-Display.
- Samsung Galaxy Note10+ 6,8-Zoll-Infinity-O-Display.
- Samsung Galaxy Note20 5G. 6,6-Zoll-Super-AMOLED-Plus-Display.
- Samsung Galaxy Note10.
- Apple iPhone 12 Pro.
- Samsung Galaxy S20 Ultra 5G.
- Apple iPhone 11 Pro Max.
- HUAWEI P40 Pro.
Sind Privatgespräche am Arbeitsplatz erlaubt?
Arbeit darf nicht unter Privatgesprächen leiden Erledigt der Mitarbeiter seine Aufgaben gut, ist sicherlich nichts gegen den gelegentlichen Small Talk – auch während der Arbeitszeit – einzuwenden. Nehmen Privatgespräche jedoch einen zu großen Raum ein, kann sich der Arbeitgeber auf die Gewerbeordnung berufen.
Was ist während der Arbeitszeit verboten?
Während der Dienstzeit Musik hören, SMS schreiben, essen: Vieles, was Angestellte für selbstverständlich halten, darf der Chef verbieten – oder sogar mit einer Kündigung ahnden.
Wie kann der Mitarbeiter die privaten Daten auf dem Gerät löschen?
Mitarbeiter müssen daher keine Bedenken haben, dass der Chef nun erfährt, welche Telefonate und E-Mails privat gemacht wurden und mit wem privater Kontakt besteht. Allerdings kann der Arbeitgeber jederzeit die Abgabe des Firmenhandys fordern. Der Mitarbeiter ist dann befugt, zunächst alle privaten Daten auf dem Gerät unwiderruflich zu löschen.
Hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf die Erreichbarkeit seines Mitarbeiters?
Nach Feierabend und an freien Tagen hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf die Erreichbarkeit seines Mitarbeiters. Es sei denn, dass eine Rufbereitschaft vereinbart wurde. In diesem Fall muss der Mitarbeiter erreichbar sein. Allerdings steht ihm dann auch eine entsprechende Vergütung zu.
Wie sollte das Firmenhandy versichert werden?
Das Firmenhandy sollte entsprechend mit einem guten Virenschutz ausgestattet werden, E-Mails nur verschlüsselt versendet werden und das Handy mit einem guten Passwort gesichert werden. Antiviren Apps für Android Smartphones gibt es mittlerweile etliche. Kein Mitarbeiter ist allerdings dazu verpflichtet, das Firmenhandy extra versichern zu lassen.
Wie können Handwerksunternehmer die private Nutzung verbieten?
Handwerksunternehmer können Mitarbeitern die private Nutzung unter bestimmten Voraussetzungen verbieten. Wichtig ist, dass sie kommunizieren, wieso sie das tun und das Team mitnehmen. Denn das Thema Smartphone-Nutzung hat heutzutage großen Einfluss auf das Betriebsklima in Handwerksunternehmen.