Kann mein Kind die Krankenkasse wechseln?
Sobald Ihr Nachwuchs studiert, eine Ausbildung beginnt oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, kann das Kind von der PKV in die GKV wechseln. Es hat aber auch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dann bleibt Ihr Sprössling weiterhin privat versichert.
Wie kann ich eine private Krankenversicherung für das Kind wechseln?
Wechsel: Die private in eine gesetzliche Krankenversicherung für das Kind umzuwandeln, ist schwer möglich. Fallen die oben benannten Umstände für eine zwingend private Krankenversicherung des Nachwuchses weg, kann das Kind von der PKV in die GKV wechseln. Denkbar sind hierbei folgende Konstellationen:
Ist das Kind privat und gesetzlich krankenversichert?
Sind die Eltern privat und gesetzlich krankenversichert, so kann das Kind in beide Versicherungen aufgenommen werden. Allerdings ist eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV nicht möglich, wenn das andere Elternteil privat versichert ist und als Angestellter die aktuelle Jahreseinkommensgrenze von 54.900 Euro übersteigt.
Was ist der Versicherungsschutz der Kinder in der privaten Krankenversicherung?
Speziell in der Privaten Krankenversicherung erben die Kinder den Versicherungsschutz der Eltern, bzw. des jeweiligen Elternteils, in dessen Vertrag sie versichert werden. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz nicht umfassender sein darf, als der des entsprechenden Elternteils.
Sind beide Eltern in der privaten Krankenversicherung versichert?
Sind beide Eltern in der privaten Krankenversicherung, so muss auch das Kind privat versichert werden. Hierbei ist zu beachten, dass es einen kostenlosen Familienversicherungstarif wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gibt, das Kind muss also mit einer eigenen Versicherungspolice kostenpflichtig angemeldet werden.