FAQ

Kann mein Mann mich anstellen?

Kann mein Mann mich anstellen?

Gerade in kleineren und mittleren Betrieben ist es üblich, dass der Ehegatte mitarbeitet. Meist unentgeltlich. Dies ist erlaubt – aber keinesfalls ratsam, denn Sie können Vorteile geltend machen, wenn Sie den Ehepartner anstellen. Grundsätzlich hat jeder Ehepartner das Recht, gegen Entgelt tätig zu werden.

Wer zählt zu den engsten Angehörigen?

Personen, die infolge Geburt oder Heirat verwandt sind oder andere Beziehungen, die von der Kultur als ‚engster Familienkreis‘ anerkannt sind, wie Ehepartner, Lebensgefährten, Eltern, Geschwister, Kinder, Pflegeeltern, Adoptiveltern und Großeltern.

Welche Gründe gibt es für eine Beschäftigung des Ehepartners in der eigenen Firma?

Für eine Beschäftigung des Ehepartners in der eigenen Firma gibt es gute Gründe. So ist der Ehepartner oft flexibler als Außenstehende, wenn es um die Unterstützung bei Arbeitsspitzen oder die Bewältigung von administrativen Tätigkeiten geht.

Welche Betriebe haben eine unentgeltliche Mitarbeit des Ehegatten?

Vor allem in kleinen Betrieben kommt es vor, dass die Ehefrau oder der Ehemann mitarbeiten, zum Beispiel bei einem Einzelhändler oder bei einem Gastwirt. Im Arbeitsrecht ist geregelt, wann diese Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist. Familienhafte unentgeltliche Mitarbeit des Ehegatten

Ist der Lohn des Ehegatten steuermindernd?

Zudem ist es wichtig, dass der Lohn nicht auf ein gemeinsames Konto der Ehegatten überwiesen wird. Der Arbeitsvertrag darf nicht mit dem Ziel erstellt werden, weniger Steuern zahlen zu müssen. Der Lohn des Ehegatten ist nämlich grundsätzlich eine Betriebsausgabe, die für den Betrieb des selbständigen Ehegatten steuermindernd wirkt.

Was muss der Arbeitgeber bei der Beschäftigung eines Familienangehörigen beachten?

Der Arbeitgeber muss bei der Beschäftigung eines Familienangehörigen grundsätzlich prüfen, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt und deshalb Sozialversicherungspflicht besteht. Bei der erstmaligen Anmeldung zur Sozialversicherung ist dazu beim Abgabegrund „10“ das Schlüsselkennzeichen „1“ einzutragen.

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