Kann mein uneheliches Kind den Namen meines neuen Mannes annehmen?
Heiratet die Mutter, bei der das Kind lebt, erneut, so kann das Kind den Namen des neuen Ehemannes bekommen, wenn auch die Mutter diesen Namen annimmt (§ 1618 BGB). Voraussetzung ist aber, dass der Vater des Kindes zustimmt. Ist das Kind bereits mindestens 5 Jahre alt, muss auch das Kind selbst zustimmen.
Kann man zwischen dem Familiennamen der Mutter und dem Vater wählen?
Führen die Eltern keinen Ehenamen, können Sie zwischen dem Familiennamen der Mutter oder des Vaters wählen. Diese Bestimmung ist dann auch für alle weiteren Kinder bindend. Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind und die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, bekommt das Kind den aktuellen Familiennamen der Mutter.
Wie können die Eltern einen Familiennamen bestimmen?
Haben die Eltern verschiedene Familiennamen, können sie binnen eines Monats nach der Geburt den Namen des Vaters oder den Namen der Mutter zum Familiennamen des Kindes bestimmen, § 1617 Absatz 1 Satz 1 BGB. Doppelnamen aus dem Nachnamen der Mutter und dem Nachnamen des Vaters sind nicht möglich.
Wie ändern sich die Familiennamen nach der Geburt?
Haben Sie als Mutter nach der Geburt das alleinige Sorgerecht, so bekommt Ihr Kind Ihren Nachnamen. Ändert sich dies nach der Geburt, indem Sie fortan das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind übernehmen, können Sie den Familiennamen Ihres Kindes innerhalb von drei Monaten neu bestimmen.
Kann die Mutter auch den Familiennamen des nicht sorgeberechtigten Vaters erteilen?
Die Mutter kann dem Kind aber auch den Familiennamen des nicht sorgeberechtigten Vaters erteilen. Dies erfolgt durch eine Namenserteilung, die wiederum eine Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung des Vaters zur Namenserteilung voraussetzt. Diese Erklärung ist gebührenpflichtig (20 Euro).