Kann mich mein Chef zwingen Pause zu machen?
Antwort: Das Arbeitszeitgesetz-ArbZG verpflichtet Arbeitgeber zu gewährleisten, dass die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
Wird die Pause als Arbeitszeit gerechnet?
Die Arbeitszeit ist dem Arbeitszeitgesetz nach die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit. Die Pausenzeiten sind der Arbeitszeit hinzuzurechnen. Arbeiten Sie sieben Stunden lang von 9 bis 16 Uhr, dann stehen Ihnen 30 Minuten Pausenzeit zu. Das bedeutet, dass Sie um 16:30 nach Hause gehen können.
Ist die Mittagspause nicht zur Arbeitszeit?
Da die Mittagspause nicht zur Arbeitszeit zählt, wird in dieser Zeit normalerweise auch keine Vergütunggezahlt. Erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber, ob Sie als Arbeitnehmer immer eine Mittagspause nehmen müssen und inwiefern Sie während dieser Zeit versichertsind.
Was gilt für die Mittagspausen im Arbeitsrecht?
Grundsätzlich gilt: Im Arbeitsrecht sind Mittagspausen ab sechs Stunden Arbeitszeit vorgesehen. Arbeitnehmer haben also keinen Anspruch auf eine Pause, wenn sie weniger als sechs Stunden arbeiten. Bei den Angaben handelt es sich um die vom Gesetzgeber festgelegten Mindestvorgaben. Sie gelten nicht für Arbeitsunterbrechungen.
Wie kann ich die gesetzliche Mittagspause selbst gestalten?
Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Arbeitnehmer auch faktisch in der Lage sind, die gesetzliche Mittagspause zu nehmen. Jeder Arbeitnehmer muss vor Arbeitsantritt wissen, wann die Pausen sind. Ist nur ein Zeitfenster festgelegt, können Sie sich innerhalb der Grenzen, die Pause selbst gestalten.
Ist die Mittagspause überzogen?
Antwort: Nein. Wenn die Mittagspause überzogen wurde, hat der Chef das Recht, den Mitarbeiter zum Nacharbeiten zu verpflichten. In der Praxis herrscht jedoch eine gewisse Toleranz. Bei wenigen Minuten drückt der Vorgesetzte meist noch ein Auge zu und ordnet keine Überstunden an.