Kann Mieter Sanierung ablehnen?
Mieter können die geplanten Modernisierungsarbeiten ablehnen, wenn die Arbeiten für sie eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellen. Das können die Bauarbeiten selbst oder aber die baulichen Folgen der Modernisierung sein, aber auch wenn die zu erwartende Mieterhöhung für die Mieter praktisch nicht bezahlbar ist.
Kann der Vermieter eine Minderung der Miete hinnehmen?
Der Mieter hat einen Mangel der Mietsache unverzüglich nach Kenntnisnahme dem Vermieter gegenüber anzuzeigen. Anderenfalls steht dem Mieter ein Recht zur Vornahme einer Mietkürzung nicht zu. Hintergrund ist, dass der Vermieter eine Minderung der Miete dann nicht hinnehmen muss, wenn er den Mangel der Mietsache nicht kannte bzw. kennen konnte.
Wie kann der Vermieter die Miete mindern?
Der Vermieter ist verpflichtet, diesen Mangel abzustellen. Solange dies nicht geschehen ist, kann der Mieter die Miete mindern, das heißt weniger zahlen. Bei einem völligen Heizungsausfall und Minusgraden im Winter ist eine Mietminderung bis zu 100 Prozent möglich.
Was sind die Voraussetzungen für eine Mietminderung?
Die Voraussetzungen für eine Mietminderung regelt § 536 BGB, allerdings nur ansatzweise. Viele Kriterien ergeben sich aus den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts. 1. Mit oder nach der Überlassung der Wohnung an den Mieter muss eine Beanstandung (Mangel) auftreten, vor der Übernahme der Wohnung besteht kein Mietminderungsrecht.
Wie nimmt das Gericht eine Mietminderung vor?
Im Streitfall nimmt das Gericht eine Bemessung der Höhe der Mietminderung gemäß § 287 ZPO im Rahmen der Schätzung vor. Nimmt der Mieter eine unangemessen hohe Mietminderung vor und erreicht diese dann einen Betrag, der einer zweifachen Monatsmiete entsprechen würde, steht dem Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Mietrückstands zu.