Kann Mietkaution mit Miete verrechnet werden?
Die Kaution muss vom Vermieter erst nach Beendigung des Mietverhältnisses abgerechnet werden, da erst dann vollständig klar ist, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe er noch Ansprüche gegen den Mieter hat. Eine Verrechnung der Kaution mit den letzten Mieten ist daher nicht möglich.
Wann darf Kaution verrechnet werden?
Wenn sie nicht vom Mieter erledigt werden, kann der Vermieter ihm die fachmännische Erledigung in Rechnung stellen bzw. die Kosten mit der Mietkaution verrechnen. Es können aufgrund der Zweckbindung der Mietkaution nur Forderungen verrechnet werden, die Ansprüche aus dem Mietvertrag sind.
Kann eine Mietkaution gepfändet werden?
Mietkaution kann gepfändet werden Grundsätzlich kann der Gläubiger den Anspruch seines Schuldners als Mieter gegen den Vermieter auf Herausgabe der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses pfänden.
Ist Kaution mietrückstand?
Wie im Allgemeinen bekannt, dient die Mietkaution grundsätzlich dazu, etwaige entstehende Ansprüche wegen Forderungen seitens des Vermieters gegenüber dem Mieter abzusichern. Dabei darf die Mietkaution jedoch nur mit Ansprüchen verrechnet werden, die aus dem Mietverhältnis herrühren, so auch die Rechtsprechung des BGH.
Kann man die Mietkaution Abwohnen?
Das „Abwohnen“ einer Mietkaution ist nicht zulässig. Die Verpflichtung des Mieters, die monatliche Miete zu bezahlen, endet erst mit dem Ende des Mietvertrags. Das hat das Amtsgericht München entschieden, das Urteil ist rechtskräftig (Urteil vom 05.04.2016, Az.: 432 C 1707/16).
Wie Mietkaution pfänden?
Kaution pfänden: So ist der Ablauf Die Bank möchte den Mieter pfänden, auch die Mietkaution beim Vermieter ist grundsätzlich pfändbar. 2. Die Bank schickt dem Vermieter einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Vermieter gibt Drittschuldnererklärung ab, und hält Sicherungseinrede entgegen.
Wie darf der Vermieter die Kaution zahlen?
Zudem darf der Vermieter die Übergabe der Schlüssel nicht von der vollständigen Zahlung der Kaution abhängig machen. Dem Mieter ist vielmehr gestattet, die Kaution in drei Monatsraten zu zahlen. Die Kaution ist ein Sicherungsmittel für den Vermieter.
Kann der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen?
Sollten somit weitere fortbestehende Sicherungsbedürfnisse des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses bestehen, so kann dieser die Auszahlung zurückhalten. Der Vermieter kann auf die Kaution zugreifen, wenn er eine Abrechnung vorlegt, die seine Ansprüche darstellt.
Kann der Vermieter den Mieter nicht aus der Kaution befriedigen?
Der Vermieter kann den Mieter allerdings auch wegen Zahlungsverzuges verklagen und muss sich nicht zwangsläufig aus der Mietkaution befriedigen. Der Mieter darf die Kaution nicht abwohnen. Der Vermieter kann sich bei unbestrittenen Forderungen auch während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen. (muss aber nicht)
Kann der Vermieter die Kaution mit ausstehenden Mietzahlungen verlangen?
Der Mieter kann vom Vermieter nicht verlangen, dass dieser die Mietkaution mit ausstehenden Mietzahlungen verrechnet (OLG Frankfurt, Urteil vom 03.03.2004- 2 W 10/04). Damit ist insbesondere das „Abwohnen“ der Kaution in den letzten Monaten des Mietverhältnisses durch den Mieter nicht einforderbar (LG München I WuM 1996,S. 541).