Kann nicht arbeiten wegen Hochwasser?

Kann nicht arbeiten wegen Hochwasser?

Niemand kann zu etwas verpflichtet sein, was ihm nicht möglich ist. Kann der Arbeitnehmer also schlicht und ergreifend nicht zur Arbeit kommen, wird er automatisch gesetzlich von seiner Arbeitspflicht entbunden und kann deshalb nicht etwa abgemahnt oder gar gekündigt werden.

Ist Glatteis höhere Gewalt?

Weiter sollten Sie wissen, dass Blitzeis nicht als höhere Gewalt eingestuft wird. Sowohl “normales” Glatteis, wie auch Blitzeis sind laut Straßenverkehrsordnung vorhersehbare Gefahren und erfordern vom Autofahrer, dass er sich den Widrigkeiten der Straßenverhältnisse anpasst und entsprechend vorsichtig fährt.

Warum kommt ein Mitarbeiter wegen schlechtem Wetter zu spät zur Arbeit?

Kommt ein Mitarbeiter wegen schlechten Wetters zu spät oder gar nicht zur Arbeit, ist das kein „in seiner Person liegender Grund“ – folglich hat er keinen Anspruch auf Lohn. Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits 1982 entschieden (Az.

Warum kommt der Mitarbeiter nicht zur Arbeit?

Denn wenn Ihr Mitarbeiter aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse nicht zur Arbeit kommt, können Sie nicht verlangen, dass er die ausgefallene Zeit nacharbeitet. Allerdings kann der Mitarbeiter auch kein Gehalt von Ihnen verlangen. Grundsätzlich trägt nämlich der Mitarbeiter das Wegrisiko. Witterungsbedingte Gründe sind z.B.:

Wer kommt verspätet zur Arbeit?

In der Regel bekommt er den Tag nicht bezahlt, sondern vom Monatslohn abgezogen. Wer verspätet zur Arbeit kommt, muss damit rechnen, dass er die Zeit nachholen muss oder dass sein Lohn anteilig gekürzt wird.

Warum darf ein Arbeitnehmer nicht zu Hause bleiben?

Generell darf ein Arbeitnehmer bei Unwetter oder Sturm nicht zu Hause bleiben; für den Weg muss er mehr Zeit einplanen. Der Arbeitnehmer trägt hier das Wegerisiko, das heißt, er hat sicherzustellen, dass er pünktlich am vereinbarten Einsatzort ankommt.

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