Kann Rente und Witwenrente gepfändet werden?
Witwenrente zählt zu den bedingt pfändbaren Bezügen. Gemäß § 850b Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) sind Bezüge aus Witwenkassen unpfändbar, wenn diese nur oder zu einem Großteil einem Unterstützungszweck dienen. Bedingt pfändbar bedeutet allerdings, dass die Pfändbarkeit von Witwenrente eingeschränkt ist.
Wird Sterbevierteljahr mit Witwenrente verrechnet?
Auf das Sterbevierteljahr wird ein Vorschuss gezahlt, wenn die Auszahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentners beim Renten-Service der Deutschen Post beantragt wird. Auf das Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers nicht angerechnet.
Auf welches Konto geht die Witwenrente?
FoVo 11/2015, Witwenrente auf dem P-Konto.
Wird eine Erbschaft auf die Witwenrente angerechnet?
Einkommensansprüche des Verstorbenen, die wegen Erbschaft abgeleitet sind, gelten nicht als Einkommen. Sie werden nicht auf die Rente wegen Todes angerechnet. Besonderheiten gelten immer noch bei den sogenannten Altfällen des § 114 SGB IV.
Ist das Sterbevierteljahr Pfändbar?
In Bezug auf die Pfändbarkeit ist also darauf zu achten, welchen Ursprung die Rente hat, die man erhält. Ebenso gilt die Unpfändbarkeit nicht für die erhöhte Rente im Sterbevierteljahr. Diese wird als Einkommen des oder der Hinterbliebenen angesehen und somit werden die allgemeinen Pfändungsregelungen angewendet.
Wird das Sterbevierteljahr versteuert?
Ja, die Witwenrente ist steuerpflichtig. Wie hoch der steuerfreie Teil der Rente ist, hängt davon ab, in welchem Jahr Sie die Witwenrente erstmalig bezogen haben. Der Rentenfreibetrag wird durch regelmäßige Rentenerhöhungen – wie bei der Altersrente – nicht neu berechnet.
Was ist von der Rente pfändbar?
Eine Rente wird nach geltendem Recht wie ein Arbeitseinkommen behandelt. Deshalb kann sie – wie Arbeitseinkommen – gepfändet werden. Pfändbar ist jedoch nur der Teil der Rente, der über der Pfändungsfreigrenze liegt. nur rund 50 Euro im Monat gepfändet werden.
Wie hoch ist der pfändungsfreibetrag bei Rentnern 2019?
Der Betrag, der über den Grundfreibetrag hinausgeht, kann gepfändet werden. Liegt die Rente unter dem Freibetrag, kann keine Pfändung der Rente erfolgen. Derzeit gilt bei der Rente eine Pfändungsfreigrenze von 1.259,99 Euro, sofern keine Unterhaltspflichten bestehen.