Kann sich ein Verwaltungsrat vertreten lassen?
Nur ein anderes Mitglied des Verwaltungsrats könne die Vertretung übernehmen und es dürfe auch nur ein einziges Mitglied vertreten werden. Vor- behalten blieben schliesslich die Verantwortlichkeit des abwesenden Mitglieds, Stimmen- und Beschlussquoren sowie Stimmrechtsbeschränkungen.
Wann braucht es einen Verwaltungsrat?
Der Verwaltungsrat legt die Organisation der Gesellschaft fest. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung. Dem Verwaltungsrat obliegt die Ernennung und Abberufung der Geschäftsleitung und der Vertretungsberechtigten.
Wie viele Personen im Verwaltungsrat?
Durchschnittlich bewegen sich die Anzahl Verwaltungsräte pro AG zwischen 2.5 und 5. Bei grösseren kotierten und vorallem Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand sieht man auch mal Gremien mit 10 und mehr Mitgliedern.
Was ist der Verwaltungsrat?
Der Verwaltungsrat ist die Oberleitung der Gesellschaft und erteilt die dafür nötigen Weisungen Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung Dem Verwaltungsrat obliegt die Ernennung und Abberufung der Geschäftsleitung und der Vertretungsberechtigten
Wie führt der Verwaltungsrat die Geschäfte selbst?
Gemäss Obligationenrecht (OR) führt der Verwaltungsrat die Geschäfte selber oder er überträgt die Geschäftsführung an Dritte (was die Regel ist). Nach Gesetz hat der Verwaltungsrat aber 7 unübertragbare und unentziehbare Aufgaben (Art. 716 OR):
Was kann der Verwaltungsrat selber festlegen?
Auch die Entschädigung kann der Verwaltungsrat selber festlegen. Besteht der Verwaltungsrat aus mehr als einem Mitglied muss zwingend ein Präsident gewählt werden. Dieser beruft die Sitzungen ein, leitet diese und ist ganz allgemein die Anlaufstelle für sämtliche anderen Verwaltungsratsmitglieder und deren Anliegen.
Welche Aufgaben hat der Verwaltungsrat für die Gesellschaft?
Nach Gesetz hat der Verwaltungsrat aber 7 unübertragbare und unentziehbare Aufgaben (Art. 716 OR): Der Verwaltungsrat ist die Oberleitung der Gesellschaft und erteilt die dafür nötigen Weisungen Der Verwaltungsrat legt die Organisation der Gesellschaft fest