Kann trennungsunterhalt auch rückwirkend geltend gemacht werden?
Der Trennungsunterhalt endet mit der Scheidung – Geschiedenenunterhalt ist gesondert zu fordern. Trennungsunterhalt kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden und verjährt in drei Jahren. Ein Verzicht (z.B. durch Ehevertrag) auf Trennungsunterhalt ist unwirksam.
Bis wann Trennungsunterhalt geltend machen?
Grundsätzlich gibt es Trennungsunterhalt bis das Ehepaar geschieden ist. Deshalb ist auch dann weiterhin Unterhalt zu zahlen, wenn die Eheleute schon sehr lange getrennt leben.
Was passiert mit einem Haus nach der Scheidung?
Für die Frage, was mit einem Haus nach der Scheidung passiert, ist ausschlaggebend, wem das Haus gehört. Also: Wer im Grundbucheintrag als Eigentümer steht. Nur ein Ehegatte ist Eigentümer: In diesem Fall gehört ihm oder ihr das Haus auch nach der Scheidung. Die Eigentumsverhältnisse ändern sich nicht.
Was solltest du beim Hauskauf beachten?
1 Beim Hauskauf solltest Du zuerst überlegen, wo und wie Du zukünftig wohnen willst. 2 Ein wichtiger Punkt Deiner Checkliste ist Dein Budget. Berechnen kannst Du das vorab mit dem Finanztip-Hypothekenrechner. 3 Bist Du fündig geworden, solltest Du nicht nur auf die Immobilie schauen. Auch die Baufinanzierung verdient Deine Aufmerksamkeit.
Kann dein Scheidungsanwalt sagen wie es mit der Scheidung aussieht?
Dein Scheidungsanwalt kann Dir sagen, wie es mit Zugewinn aussieht, Du wirst aber sicher kein „Schwarzgeld“ im Trennungsjahr in die Immobilie stecken wollen… …ich möchte nur dass was ich kaufe nicht mit der Beziehung und mit der Scheidung zu tun hat.
Was solltest du beim Hauskauf überlegen?
Beim Hauskauf solltest Du zuerst überlegen, wo und wie Du zukünftig wohnen willst. Ein wichtiger Punkt Deiner Checkliste ist Dein Budget. Berechnen kannst Du das vorab mit dem Finanztip-Hypothekenrechner. Bist Du fündig geworden, solltest Du nicht nur auf die Immobilie schauen.