Kann wohnungseigentümergemeinschaft Tierhaltung verbieten?
Nicht nur Mieter können von einem Tierhaltungsverbot betroffen sein, auch Wohnungseigentümer kann das Halten von Haustieren untersagt werden. Denn die Eigentümergemeinschaft kann dies in der Hausordnung festsetzen oder per Mehrheitsbeschluss beschließen.
Kann die Hausordnung Hunde verbieten?
Ein generelles Verbot der Tierhaltung ist für einen Wohnungseigentümer nur dann verbindlich, wenn er sich dem vertraglich unterworfen hat (die Hausordnung ist Bestandteil der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung). Eine Ausnahme kann dann nur noch allstimmig beschlossen werden.
Kann ein Eigentümer Haustiere verbieten?
„Seit 2013 dürfen Vermieter die Haustierhaltung nicht grundsätzlich mehr im Mietvertrag verbieten“, erklärt Rechtsanwalt Henning Meyersrenken. Hierzu zählen allerdings die gängigen Haustiere, wie Katzen oder Hunde. Wer als Mieter eine Katze oder Hund halten möchte, braucht dennoch die Zustimmung des Eigentümers.
Wie lange darf ein Hund zu Besuch in einer Mietwohnung bleiben?
3 bis 4 Stunden in die Mietwohnung aufzunehmen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05). Auch darf der Mieter einen fremden Hund für den Zeitraum von lediglich 3 Tagen nicht beaufsichtigen (AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 662/93).
Welche Regelungen sind durch Mehrheitsbeschluss zulässig?
Mehrheitsbeschluss. Schließlich kann eine Hausordnung – sofern sie nicht bereits dinglich oder schuldrechtlich vereinbart wurde – durch die Mehrheit der Eigentümer beschlossen werden, § 15 Abs. 2 WEG. Ebenso kann die dingliche Vereinbarung einer Hausordnung regelmäßig durch Mehrheitsbeschluss geändert werden.
Sind Hunde im Mehrfamilienhaus erlaubt?
Im Allgemeinen ist in einer Mietwohnung die Hundehaltung nicht untersagt. Gerade bei einem kleineren Hund, welcher ruhig ist und keine Probleme macht, stört es die meisten Vermieter nicht. Das bedeutet, dass der Vermietet zustimmen muss, dass ein Mieter in einer Mietwohnung mit seinem Hund lebt.
Kann Vermieter wohnungskatze verbieten?
Es ist nicht möglich, die Haltung von Katzen in einer Mietwohnung grundsätzlich zu untersagen. Vermieter können vertraglich festlegen, dass die Katzenhaltung einer Genehmigung bedarf. Ignoriert der Mieter die Klausel hinsichtlich der Genehmigung, kann ihm der Mietvertrag gekündigt werden.
Kann ein Vermieter Hunde zu Besuch verbieten?
Vermieter dürfen den Besuch eines Hundes immer dann untersagen, wenn dies eine Bedrohung darstellt oder aufgrund früherer Erfahrungen mit dem Tier mit einem Schaden an der Mietsache (zum Beispiel Kratzer auf dem Parkett) zu rechnen ist. Der Vermieter darf kein allgemeines Hundehaltungsverbot aussprechen.
Welche Mehrheit bei Hausordnung?
Gewöhnlich wird die Hausordnung von den Wohnungseigentümern in der Eigentümerversammlung erlassen. Dafür reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss aus. Das zuständige Amtsgericht erlässt dann eine Hausordnung, die inhaltlich so auch von den Wohnungseigentümer hätte erlassen werden können.