Können Angehörige entlastungsbetrag bekommen?
Das Entlastungsgeld wird zur Entlastung eines Angehörigen (oder einer vergleichbaren Pflegeperson) oder zur Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen genutzt. Die Entlastungs- und Betreuungsleistungen, die mit dem Entlastungsbetrag abgerechnet werden, sind durch das jeweilige Landesrecht anerkannt.
Wann wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?
Egal welchen Pflegegrad du hast, der Entlastungsbetrag ist für alle gleich hoch. Er liegt derzeit bei 125 € pro Monat. Ausgezahlt wird er pro Kalenderjahr.
Für was kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für: Angebote zur Unterstützung im Alltag bei Anbietern, die nach Landesrecht zugelassen sind, z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter. Tages- und Nachtpflege, auch die Kosten für Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten.
Wer kann den Entlastungsbetrag bekommen?
Pflege ist teuer. Deshalb kann jede Person, die einen Pflegegrad hat und zu Hause versorgt wird, den sogenannten Entlastungsbetrag von der Pflegeversicherung bekommen. Jeden Monat stehen 125 Euro zur Verfügung, um Hilfen im Alltag zu finanzieren.
Wer bekommt den entlastungsbetrag ausgezahlt?
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag? Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1.
Wie bekomme ich den entlastungsbetrag ausgezahlt?
Im Normalfall ist der Entlastungsbetrag ein Kostenerstattungsbetrag. Das heißt, Sie gehen in Vorleistung und begleichen die Rechnung. Danach reichen Sie diese bei der Pflegeversicherung ein. Der Betreuungsdienst/Pflegedienst kann auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Ist der entlastungsbetrag zweckgebunden?
Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
Wer darf Entlastungsleistungen abrechnen?
Grundsätzlich können Entlastungsleistungen ausschließlich durch zugelassene Gewerbetreibende wie Pflegedienste, Agenturen (s. o.) erbracht und dann entsprechend direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.