Können Ausländer in Deutschland BAföG beantragen?
Auch AusländerInnen können u.U. BAföG erhalten. Man muss aber danach unterscheiden, welche Staatsbürgerschaft besteht und wie der Aufenthaltsstatus ist. Grobe Regel: Wer schon länger in Deutschland ist und auf Dauer hier bleiben will und darf, sollte vom Grundsatz her BAföG erhalten können.
Kann man mit Duldung BAföG beantragen?
Geduldete Ausländer (§ 8 Abs. September 2009 kann man auch dann BAföG bekommen, wenn man in Deutschland lediglich geduldet ist (§ 60a AufenthG). Voraussetzung: Mindestens 15 Monate (vgl. § 8 Abs. 2a BAföG) durchgehend rechtmäßiger, gestatteter oder geduldeter Aufenthalt in Deutschland.
Können nicht deutsche BAföG beantragen?
Um BAföG als Ausländer, bzw. Unionsbürger zu bekommen, musst Du eine Daueraufenthaltsbescheinigung besitzen, als Arbeitnehmer oder Selbstständiger unionsrechtlich freizügig berechtigt sein oder in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben.
Wie finanziert man ein Studium im Ausland?
Wir haben für Sie einige Varianten zusammengefasst:
- Staatliche Förderung durch Auslands-BAföG. Eine Vielzahl von Studenten finanziert das Auslandsstudium durch das Auslands-BAföG.
- Bildungskredit für das Auslandsstudium aufnehmen.
- Auslandsstudium mit einem Stipendium finanzieren.
Wo kann ich Auslands-BAföG beantragen?
Achtung: Für das Auslands-BAföG ist ein eigenständiger Antrag erforderlich – unabhängig vom Antrag für das BAföG in Deutschland. Dieser Antrag muss bei einem der 18 Auslands-BAföG-Ämter eingereicht werden. Welches Amt zuständig ist, richtet sich nach dem Land, in dem man studieren möchte.
Welche Staatsangehörigkeit bei Aufenthaltstitel?
Nach aktuellem Recht erwerben sie mit der Anerkennung als Spätaussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 7 StAG), sodass sie nicht mehr gesondert eingebürgert werden müssen. Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit unterfallen nicht dem Aufenthaltsrecht (§ 2 Abs.
Kann ich als Österreicher BAföG beantragen?
Das Studium in Österreich kann komplett durch BAföG finanziert werden – innerhalb der EU gibt es keine Begrenzung auf ein Jahr Auslandsstudium. Einen länderspezifischen Zuschlag gibt es nicht. Ob temporärer Aufenthalt oder ganzes Studium: Reisekostenpauschale und Zuschuss für Studiengebühren gibt es nur einmalig.