Können beide Elternteile Kinderbetreuungskosten absetzen?
Haben beide Elternteile die Betreuungskosten getragen, kann jeder seine Aufwendungen grundsätzlich bis zum halben Höchstbetrag von 2.000,00 € geltend machen. Sie dürfen aber in der Steuererklärung gemeinsam auch eine andere Aufteilung des Höchstbetrages von 4.000,00 € pro Kind beim Finanzamt beantragen.
Wer kann Kinderbetreuungskosten absetzen?
Kinderbetreuungskosten können Sie nur geltend machen, wenn ein sogenanntes Kindschaftsverhältnis besteht. Das ist bei leiblichen Kindern der Fall, außerdem bei Adoptiv- und Pflegekindern. Für Stief- und Enkelkinder können Sie keine Betreuungskosten geltend machen.
Was gehört alles zu den Kinderbetreuungskosten?
Zu den Kinderbetreuungskosten gehören Ausgaben für die Betreuung eines Kindes, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört. Hiervon ausgenommen sind Aufwendungen für Unterricht und die Vermittlung von besonderen Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen.
Was fällt unter Betreuungskosten?
Diese Kosten gelten als Betreuungskosten In der Anlage Kind ihrer Steuererklärung können Eltern daher diese Posten angeben: Beiträge an Kindergarten, Kindertagesstätte, Heim, Hort und Krippe, Kosten für eine Unterbringung im Internat, Aufwand für Tagesmutter oder -vater und Ganztagspflegestellen und.
Sind Betreuungskosten steuerlich absetzbar?
Wann kannst Du Kinderbetreuungskosten absetzen? Zwei Drittel der Kosten, die für die Betreuung Deiner Kinder anfallen, kannst Du als Sonderausgaben geltend machen und von der Steuer absetzen. Dabei kannst Du für jedes Kind Kosten bis zu 6.000 Euro ansetzen. Folglich kannst Du bis zu 4.000 Euro pro Jahr abziehen.
Kann ich den Schwimmkurs von der Steuer absetzen?
Nicht als Kinderbetreuungskosten abzugsfähig sind: Aufwendungen für Unterricht (Nachhilfeunterricht, Sprachunterricht, Schulranzen etc.), Aufwendungen für sämtliche Freizeitaktivitäten (z.B. Sportverein, Schwimmkurs), Kosten für einen Kinderwagen, Kinderkarre, Bollerwagen, Windeln, Spielzeug usw.
Kann man Fahrtkosten zur Kinderbetreuung steuerlich absetzen?
Fahrtkostenerstattungen zur Kinderbetreuung Der BFH hat bereits mit Urteil vom 4.6.1998 (III R 94/96) entschieden, dass Fahrtkosten, die zur Betreuung von Kindern anfallen grundsätzlich als Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden können.
Ist essensgeld Kinderbetreuungskosten?
Wichtiger Hinweis: Die Kosten für beispielsweise Essensgeld oder Spielgeld dürfen Sie steuerlich leider nicht berücksichtigen. Die Konsequenz ist, dass Sie bei der Rechnung genau darauf achten müssen, dass die Kosten für die Betreuung extra ausgewiesen sind.
Sind Kinderbetreuungskosten?
Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes. Es sind 2/3 der Kosten für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung, höchstens jedoch 4.000 EUR pro Kind und Kalenderjahr als Sonderausgaben abzugsfähig.
Wie werden Kinderbetreuungskosten berechnet?
Für die Betreuung des Kindes fallen pro Jahr 5.500 Euro an. Die Mutter trägt Kosten in Höhe von 4.000 Euro, Vater zahlt pro Jahr 1.500 Euro. Da jeder Elternteil höchstens 2.000 Euro absetzen kann, ergibt sich eine Gesamtsumme von 3.000 Euro, die beide Elternteile gemeinsam absetzen können.