Können Bestimmungen des Kollektivvertrages in einzelarbeitsverträge abgeändert werden?
Zwingende Wirkung: Die zwingenden Regelungen der Kollektivverträge können durch anderslautende Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträge nicht abgeschwächt werden.
Kann ein Kollektivvertrag geändert werden?
Änderung eines Kollektivvertrags zustande kommen. Damit ein neuer Kollektivvertrag abgeschlossen bzw. ein bestehender abgeändert werden kann, müssen die VerhandlungspartnerInnen inhaltlich zu einer Einigung kommen. Häufig gibt es mehrere Verhandlungsrunden, die bis zu Streikmaßnahmen führen können.
Wer macht den Kollektivvertrag?
Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung, die die Gewerkschaft jährlich für alle Arbeitnehmer/-innen einer bestimmten Branche mit der Arbeitgeberseite (Wirtschaftskammer) aushandelt. Die österreichischen Gewerkschaften schließen jährlich über 450 Kollektivverträge ab.
Auf welcher Grundlage wird der Kollektivvertrag abgeschlossen?
In der Praxis werden Kollektivverträge zwischen den Fachgewerkschaften des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB) und den Fachorganisationen der Wirtschaftskammer geschlossen. Gesetzliche Grundlage für die Kollektivverträge sind die §§ 2 bis 21 des Arbeitsverfassungsgesetzes.
Für welche Arbeitnehmenden gilt der Kollektivvertrag?
Was ist ein Kollektivvertrag Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung, die die Gewerkschaft jährlich für alle Arbeitnehmer/-innen einer bestimmten Branche mit der Arbeitgeberseite (Wirtschaftskammer) aushandelt.
Wie finde ich den richtigen Kollektivvertrag?
Das Arbeitsverfassungsgesetz schreibt vor, dass der aktuelle Kollektivvertrag in jedem Betrieb zur Einsichtnahme aufliegen muss. Wo der Kollektivvertrag im Betrieb zu finden ist, steht im gesetzlich vorgeschriebenen Dienstzettel. Dort erfahren Sie auch, welcher Kollektivvertrag auf Ihr Dienstverhältnis angewendet wird.
Ist der KV brutto oder netto?
Ist der Kollektivvertrag brutto oder netto? In der Regel sind die Mindestsätze der Gehaltstabellen in Kollektivvertragen – sofern nicht anders vermerkt – brutto angegeben.