Können Erträge und Aufwendungen miteinander verrechnet werden?
Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden. Sie sind getrennt voneinander in der GuV auszuweisen. Das bedeutet, dass das Saldierungsverbot allgemein für alle Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung gilt, sofern nicht das Gesetz ausdrücklich Ausnahmen von diesem Grundsatz zulässt.
Wann darf man saldieren?
Eine Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten wird auch für zulässig erachtet, wenn sich gleichartige, gegen dieselben Personen bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 387 BGB aufrechenbar gegenüberstehen (Aufrechnungslage).
Warum Saldierungsverbot?
Da die Bilanz ohnehin in Summe rechnerisch ausgeglichen sein muss (die Summe der Aktiva ist gleich die Summe der Passiva), würde sich im Extremfall jede Bilanzposition aufheben bzw. saldieren lassen. Mit dem Saldierungsverbot wird somit maßgeblich das Vollständigkeitsprinzip bzw. Aktive und passive latente Steuern.
Soll und Haben saldieren?
Soll-Saldo und Haben-Saldo Soll-Saldo: Ist die Summe im Soll eines Kontos höher, wird der Saldo im Haben gebildet. Es handelt sich um einen Soll-Saldo. Haben-Saldo: Ist die Summe im Haben eines Kontos höher, wird der Saldo im Soll gebucht.
Was ist ein Saldierungsauftrag?
Der Begriff Saldierung bedeutet «abschliessen». In der Schweiz wird Saldierung häufig im Zusammenhang mit der Auflösung eines Bankkontos verwendet. Um ein Konto zu saldieren, senden Sie der Bank am besten einen schriftlichen Saldierungsauftrag.
Was versteht man unter bruttoprinzip?
Es besagt, dass bei doppischen Haushalten Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie Vermögen und Verbindlichkeiten nicht gegeneinander aufgerechnet (saldiert) werden dürfen, sondern getrennt (brutto) aufgeführt werden müssen. Das Bruttoprinzip wird auch als Saldierungsverbot bezeichnet.