Können freigestellte Betriebsräte in Kurzarbeit geschickt werden?
In dem Umfang, in dem sie erforderliche Betriebsratstätigkeit über die angeordnete Kurzarbeit hinaus leisten, haben sie Anspruch auf volle Vergütung. Für nur teilweise freigestellte Betriebsratsmitglieder kann Kurzarbeit in dem Umfang angeordnet werden, wie eine arbeitsvertragliche Verpflichtung noch fortbesteht.
Wer bestimmt wer in Kurzarbeit geht?
Wer letztendlich in Kurzarbeit gehen muss, hängt vom Einsatzbereich der Arbeitnehmer ab. Natürlich wird zuerst derjenige nach Hause geschickt, für den es im Unternehmen nichts zu tun gibt.
Kann der BR Kurzarbeit verhindern?
Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen, wenn es um die vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der jeweiligen betriebsüblichen Arbeitszeit geht. Hierunter fällt auch die Einführung von Kurzarbeit.
Welche Rechte hat der Betriebsrat bei Kurzarbeit?
Die Einführung von Kurzarbeit ist eine vorüberge- hende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit; auch wenn sie sich nur auf bestimmte Abteilungen oder Bereiche des Betriebes erstrecken soll. Sie unterliegt damit der vollen Mitbestimmung und damit auch dem Initiativrecht des Betriebsrats.
Kann Kurzarbeit wöchentlich geändert werden?
Die Kurzarbeit kann auch durch geänderte Anzeige jederzeit im Umfang geändert werden. Hinsichtlich der Überlastung der Arbeitsagentur sollte davon jedoch möglichst wenig Gebrauch gemacht werden. Der Betrieb muss die Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur anzeigen.
Kann Kurzarbeit ausgesetzt werden?
Grundsätzlich ist eine Unterbrechung der Kurzarbeit unschädlich und kann sogar zu einer Verlängerung der Bezugsdauer führen. Dringender Handlungsbedarf besteht allerdings dann, wenn die Kurzarbeit für drei Monate oder länger zusammenhängend unterbrochen wird.
Wie verteilt sich die Arbeitszeit bei Kurzarbeit?
Ein Arbeitnehmer hat eine vertraglich festgelegte Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Sein Monatsbruttogehalt beträgt 1733 Euro. Fall 1: Der Arbeitnehmer wird in der Kurzarbeit von 40 Stunden auf 30 Stunden gekürzt. Dies entspricht nur noch 25 Prozent seiner üblichen Arbeitszeit von 40 Stunden.
Wann erledigen die Betriebsratsmitglieder Ihre Arbeit?
Betriebsratsarbeit ist erforderlich, wenn der Betriebsrat oder das einzelne Mitglied bei gewissenhafter Überlegung und bei ruhiger, vernünftiger Würdigung aller Umstände (auch der betrieblichen Notwendigkeiten) zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das Arbeitsversäumnis auch bezüglich seiner Dauer notwendig ist, um die …