Können AGB ausgeschlossen werden?
Es ist grundsätzlich möglich, seine Haftung in AGB auszuschließen und/ oder zu beschränken. Wer von dieser Möglichkeit in seinen AGB Gebrauch machen möchte, kann und sollte dies mit einer sorgfältigen Formulierung unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Grundsätze vornehmen.
Wer haftet für Schaden am Auto auf Privatgrundstück?
Auch auf Privatparkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung Auch wenn sich ein Parkplatz auf einem Privatgrundstück befindet, zählt er zum öffentlichen Verkehrsraum, sobald er für die Allgemeinheit frei zugänglich ist. Somit gilt dort die Straßenverkehrsordnung (StVO). „Vorsicht!
Wer ist der Verwender der AGB?
bei einem Vertrag diejenige Partei, die der anderen Vertragspartei Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) stellt.
Was ist ein vertraglicher Haftungsausschluss?
Vertraglicher Haftungsausschluss [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Ein Haftungsausschluss ist jeder rechtsgeschäftliche Eingriff in die gesetzliche Haftungsordnung zugunsten des Schädigers, mag es sich auch nur um eine Haftungsbeschränkung handeln, die nach Verschuldensgraden unterscheidet, oder auch nur um eine Haftungsminderung,…
Ist die Haftung für mittelbare Schäden vertraglich ausgeschlossen?
Die Haftung für mittelbare Schäden, die nicht direkt aus dem Schadensereignis entstanden sind, kann vertraglich ausgeschlossen werden. Für den entgangenen Gewinn gilt allerdings wieder die Schranke des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit; in diesen Fällen ist eine Freizeichnung ungültig.
Wie ist die Haftung für eigene Verschulden zulässig?
Das Gesetz erwartet nämlich von Vertragspartnern, dass jeder für eigenes Verschulden, also für Vorsatz und Fahrlässigkeit, haftet (§ 276 Abs. 1 BGB). Gesetzlich zulässig ist die Begrenzung dieser verschuldensabhängigen Haftung auf den Vorsatz (§ 276 Abs. 3 BGB).
Wie ist der Haftungsausschluss ausgeschlossen?
In jedem Fall ist der Haftungsausschluss für vorsätzlich und grob fahrlässig begangene Handlungen ausgeschlossen (Art. 100 OR). Dazu gehören schädigende Handlungen, die mit Wissen und Willen vorgenommen oder bewusst in Kauf genommen wurden sowie wenn dem Schädiger das Risiko bewusst war, er aber auf das Ausbleiben des Schadens vertraute bzw.