Können beide Ehepartner mittelbar begünstigt sein?
Ehepartner können mittelbar begünstigt werden Der größte Vorteil der Riester-Rente für Ehepaare ist die Übertragung der Zulagenberechtigung. Nicht immer sind beide Ehepartner Angestellte oder Beamte und zahlen in die gesetzliche Rentenkasse ein. Dies ist jedoch Voraussetzung für den Erhalt von staatlichen Zulagen.
Wer ist mittelbar und unmittelbar begünstigt?
Bei der Riester-Rente wird zwischen unmittelbarer und mittelbarer Förderberechtigung unterschieden. Als mittelbar begünstigt gelten Personen, die mit einem unmittelbar Begünstigten verheiratet sind und andernfalls nicht förderberechtigt wären.
Wer ist unmittelbar begünstigt Riester?
Zu den unmittelbar begünstigten Personen gehören: die Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung; die Pflichtversicherten in der Alterssicherung der Landwirte; Besoldungsempfänger und Empfänger von Amtsbezügen.
Ist der Ehepartner selbst begünstigt?
Nicht mittelbar begünstigt ist der Ehepartner, wenn er selbst den Anforderungen einer unmittelbaren Begünstigung genügt – also selbst pflichtversicherter Arbeitnehmer ist.
Kann der Ehepartner als Begünstigter in der Versicherung eingetragen werden?
In der Regel wird der Ehepartner des Versicherungsnehmers als Begünstigter in der Versicherung für den Todesfall eingetragen sein. Eine Eintragung des Ehegatten als Begünstigten der Versicherung könnte insofern problematisch sein, da die Versicherungspolice in diesem Punkt nicht mehr in jedem Fall abänderbar ist.
Ist der Ehepartner mittelbar begünstigt?
Nicht mittelbar begünstigt ist der Ehepartner, wenn er selbst den Anforderungen einer unmittelbaren Begünstigung genügt – also selbst pflichtversicherter Arbeitnehmer ist. Was sind die finanziellen Folgen einer mittelbaren bzw. unmittelbaren Begünstigung?
Ist der Ehepartner begünstigt von staatlichen Förderungen?
Dies bedeutet, auch er profitiert von der staatlichen Förderung – allerdings nicht in dem Ausmaß wie der eigentliche Riester-Sparer. Nicht mittelbar begünstigt ist der Ehepartner, wenn er selbst den Anforderungen einer unmittelbaren Begünstigung genügt – also selbst pflichtversicherter Arbeitnehmer ist.