Konnen beide Elternteile 36 Monate Elternzeit?

Können beide Elternteile 36 Monate Elternzeit?

Bis zum dritten Geburtstag des Kindes hat jeder Elternteil Anspruch auf 36 Monate Auszeit vom Job. Dabei haben Mutter und Vater jeweils einen eigenen Anspruch auf Elternzeit – unabhängig davon, ob der andere Elternteil die Elternzeit auch nutzt oder nicht. Es können auch beide Eltern gleichzeitig in Elternzeit gehen.

Haben beide Eltern Recht auf 3 Jahre Elternzeit?

Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen. Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes. Eltern können jedoch, wenn sie das möchten, während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten.

Ist ein Elternteil nicht mehr in der Lage die Sorge zu übertragen?

Ein möglicher Grund ist, dass ein Elternteil nicht mehr in der Lage ist, die elterliche Sorge auszuüben. Zuständig ist das Familiengericht, das das Sorgerecht auf Antrag übertragen kann. Eine Übertragung des Sorgerechts ist nur möglich, wenn die Eltern dauerhaft getrennt leben.

Was kann der Elternteil mit seinem Kind bestimmen?

Grundsätzlich kann der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, also allein über Alltägliches bestimmen, auch wenn geteiltes Sorgerecht angeordnet ist. Gleiches gilt, wenn sich ein Elternteil mit seinem Kind im Urlaub befindet.

Wie kann der Elternteil die Lebensführung des Kindes bestimmen?

Allgemeine Bestimmungen über die Lebensführung des Kindes kann daher der Elternteil treffen, bei dem das Kind lebt bzw. sich aufhält – obwohl geteiltes Sorgerecht gilt. Grundsätzlich kann der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, also allein über Alltägliches bestimmen, auch wenn geteiltes Sorgerecht angeordnet ist.

Was sind die Rechte und Pflichten der Eltern des Kindes?

Eltern des Kindes können Mutter und Vater i.S.d. Abstammungsrechts und auch Adoptiveltern sein. Neben den Eltern hat auch ein Vormund (§§ 1773 ff. BGB) das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen. Elternteile können gemeinsam oder allein Träger der elterlichen Sorge sein.

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