Können Eltern vom Erbe ausgeschlossen werden?
Leibliche Eltern sowie Adoptiveltern eines Erblassers sind pflichtteilsberechtigt. Einfordern lässt sich der Pflichtteil aber nur, wenn der Erblasser keine eigenen Kinder hat. Per Adoption eines Kindes lassen sich Eltern vom Pflichtteil ausschließen.
Können beerdigungskosten vom Pflichtteil abgezogen werden?
Dafür können die Erben diese Kosten auch bei der Berechnung von etwaigen Pflichtteilen geltend machen. Beerdigungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten und werden somit vom Nachlass, aus dem sich der Pflichtteilsanspruch errechnet, abgezogen.
Kann ich meine Eltern enterben?
Enterben können Sie nur die Personen, die ohne Testament gesetzliche Erben wären. Dies trifft grundsätzlich für Ehegatten und Kinder zu. Gibt es keine Abkömmlinge, kommen aber auch Eltern, Geschwister und entferntere Verwandte als gesetzliche Erben in Betracht.
Was ist ein Begünstigter?
Begünstigter – Definition & Erklärung – Zusammenfassung Ein Begünstigter profitiert im Versicherungsfall von der abgeschlossenen Police einer anderen Person In der Regel wird ein Begünstigter insbesondere bei der Lebensversicherung eingesetzt Tritt der Versicherungsfall ein, erhält der Begünstigte eine bestimmte Geldzahlung
Wie kann ein Begünstigter eingesetzt werden?
Ein Begünstigter kann von einem Versicherungsnehmer eingesetzt werden. Sofern der Versicherungsfall eintritt, leistet die Versicherung eine Zahlung an diesen Begünstigten. Diese Regelung kommt in der Regel bei Versicherungen gegen den Tod zum Einsatz. Bei vielen Verträgen ist es möglich, einen Begünstigten festzulegen.
Welche Personen können begünstigt werden?
Für eine Begünstigung muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50% festgestellt werden. Folgende Personen können begünstigte Behinderte werden: Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Bürgerinnen oder Bürger des Europäischen Wirtschaftraumes
Ist es möglich einen begünstigten festzulegen?
Bei vielen Verträgen ist es möglich, einen Begünstigten festzulegen. Vor allem im Rahmen von Versicherungen und Bausparverträgen ist diese Regelung weit verbreitet – zumindest für den Todesfall des Vertragsinhabers.