Können Eltern von den Kindern Erben?
Max Braeuer: Eltern sind die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen, wenn dieser selbst keine Kinder hinterlassen hat. Die Eltern erben also von ihrem verstorbenen Kind alles. Das Erbe verteilt sich auf beide Eltern. Jeder Elternteil bekommt also die Hälfte dessen, was den Eltern zufällt.
Wer erbt wenn Kinder gestorben sind?
Erben erster Ordnung sind immer die Nachkommen des Erblassers. Lebt zum Zeitpunkt des Todesfalls ein Kind des Erblassers, erbt dieses Kind neben dem überlebenden Ehegatten des Verstorbenen. Sind die Kinder des Erblassers bereits verstorben, erben die Enkelkinder.
Sind die Eltern geschieden und stirbt ein Elternteil?
Sind die Eltern geschieden und stirbt ein Elternteil, erben zwar die Kinder, aber der Ex-Ehepartner verwaltet den Nachlass. Gerade bei vollständig zerstrittenen Scheidungen wünscht das selten jemand. Über das „zwischenerbende“ Kind kann der Ex-Ehepartner erben. Kein Vertrauen in Eltern
Wie kann man als Elternteil wählen?
Zunächst einmal kann man als Elternteil den klassischen Weg wählen und eines der Kinder in Testament oder Erbvertrag als alleinigen Erben einsetzen. Nach dem Tod des Elternteils bekommt dann das eine Kind alles und die anderen Kinder sind enterbt. Diese Lösung hat natürlich in aller Regel einen Haken.
Was sind die Besonderheiten der Erbschaft des minderjährigen?
Im Rahmen der Verwaltung der Erbschaft des Minderjährigen sind die Vertreter des Minderjährigen verpflichtet, Entscheidungen wirtschaftlich sinnvoll und im Sinne des Erben zu entscheiden. Dabei gibt es weitere Besonderheiten je nach Art und Inhalt der Erbschaft. Sachwerte: Bewegliche Sachen müssen von den Eltern aufbewahrt werden.
Was ist die Erbschaftsteuer für ein minderjähriges Kind?
Auch die Erbschaft eines minderjährigen Kindes unterliegt voll der Erbschaftsteuer. Unabhängig vom Alter haben Kinder jedoch einen persönlichen Erbschaftsteuerfreibetrag in Höhe von 400.000 Euro – und zwar jeweils vom Vater und der Mutter.