Können gestohlene Sachen Ersessen werden?
Die Ersitzung ist eine Art des Rechtserwerbs, insbesondere des Eigentumserwerbs an Sachen im rechtlichen Sinne. Der Anwendungsbereich der Ersitzung beschränkt sich daher nahezu auf den Eigentümer abhandengekommener beweglicher Sachen. So kann der gutgläubige Besitzer auch das Eigentum an gestohlenen Sachen erwerben.
Wann ist ein Grund Ersessen?
Benutzt jemand ein fremdes Grundstück gutgläubig wie ein Eigentümer, so wird er nach Ablauf einer gewissen Frist (30 Jahre) auch der tatsächliche Eigentümer. Man nennt dies Ersitzung einer Liegenschaft. Dieses Recht geht auch nicht verloren, wenn der Erwerber das Grundstück später nicht mehr nutzten oder haben will.
Wann erlischt ein Ersessenes Recht?
Hat jemand ein Recht ersessen, sollte er rechtzeitig für eine entsprechende Verbücherung sorgen. Wird nämlich das mit einer nicht verbücherten Dienstbarkeit belastete, dienende – also das von der Dienstbarkeit betroffene – Grundstück veräußert und gutgläubig erworben, so erlischt die Dienstbarkeit.
Wann liegt kein Abhandenkommen vor?
Der Begriff Abhandenkommen wird im Gesetz selbst nicht definiert. Nach allgemeiner Auffassung ist eine Sache dann nach § 935 Abs. 1 BGB abhandengekommen, wenn der unmittelbare Besitzer seinen Besitz ohne seinen Willen verloren hat; ein Verlust gegen den Willen des unmittelbaren Besitzers ist hingegen nicht notwendig.
Warum ist das Eigentum unverletzlich?
Nach Art 5 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger von 1867 ist „das Eigentum […] unverletzlich. Eine Enteignung kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, die das Gesetz bestimmt.“
Ist Eigentum und Besitz verpflichtend?
Eigentum und Besitz sind verpflichtend. Wenn Sie an etwas Eigentum haben, dann bedeutet dies, dass Sie ein unbeschränktes Recht an dieser Sache haben, niemand darf Ihnen Ihr Eigentum wegnehmen, dieses beschädigen oder vernichten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie die Sache nutzen, brauchen oder ob diese einen Wert besitzt.
Wie darf der Eigentümer mit seiner Sache verfahren?
Das bedeutet, dass der Eigentümer nach Belieben mit seiner Sache verfahren darf. Er darf andere Personen von jeder Einwirkung ausschließen. Dabei muss der Eigentümer jedoch die Grenzen des Gesetzes beachten. So ist es beispielsweise verboten, das Eigentum dazu benutzen, um fremdes Eigentum zu beschädigen oder andere Personen zu verletzten.
Was darf der Eigentümer von einem Eigentum ausschließen?
Er darf andere Personen von jeder Einwirkung ausschließen. Dabei muss der Eigentümer jedoch die Grenzen des Gesetzes beachten. So ist es beispielsweise verboten, das Eigentum dazu benutzen, um fremdes Eigentum zu beschädigen oder andere Personen zu verletzten. Aufgrund des Herrschaftsrechts wird das Eigentum streng von dem Besitz getrennt.